Eine kleine Regelkunde: Was Radler dürfen und was nicht
● Welche Ampel gilt für Radfahrer?
Regelt keine eigene Fahrradampel den Verkehr, müssen sich die Radler nach der Ampel für den Fahrverkehr richten. Es gibt auch kombinierte Am peln für Fußgänger und Radverkehr. Aber egal, über welche rote Ampel der Radler saust, er riskiert 60 Euro Buß geld und einen Punkt in Flensburg. Dauert die Rotphase schon länger als eine Sekunde, sind 100 Euro fällig.
● Müssen Radler den Radweg be
nutzen? Ja – und zwar immer dann, wenn die blauen Verkehrszeichen „Rad weg“, „Gemeinsamer Geh und Rad weg“oder „Getrennter Rad und Geh weg“den rechts der Fahrbahn ver laufenden Weg markieren. Das gilt ent gegen weitläufig verbreiteter Mei nung auch für Sportler auf Rennrädern. Nicht beschilderte Wege auf der rech ten Seite müssen Radler nicht nutzen, dürfen es aber. Wer nicht auf einem als benutzungspflichtig ausgeschilderten Radweg fährt, riskiert eine Verwar nung von 20 Euro – ebenso, wer gegen die Fahrtrichtung radelt.
● Dürfen Radler verkehrt he rum in die Einbahnstraße fahren?
Entgegen der Fahrtrichtung dürfen Rad ler Einbahnstraßen nur befahren, wenn das Zeichen „Radverkehr frei“es ihnen explizit erlaubt. Besondere
Schilder machen Autofahrer dann manchmal auf die Radler aus unge wohnter Richtung aufmerksam.
● Wer darf auf dem Gehweg ra
deln? In der Regel haben Radfahrer auf dem Gehweg nichts verloren. Aus nahmen: wenn das Schild „Radver kehr frei“einen Gehweg oder eine Fuß gängerzone freigibt. Dann gilt Schrittgeschwindigkeit. Wer verbotener weise auf dem Fußweg radelt, zahlt 15 Euro. Kinder bis zum achten Lebens jahr müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ausnahme: Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, dürfen Kinder unter acht Jahren diesen Radweg benutzen. Zwischen acht und zehn Jahren ist ihnen freigestellt, ob sie auf dem Gehweg fahren wollen. Eltern oder andere Be gleitpersonen dürfen Kinder auf dem Gehweg mit dem Rad begleiten. Das gilt
allerdings nur für Kinder bis zum voll endeten achten Lebensjahr.
● Dürfen Radler freihändig fahren?
Nein, das kann mit fünf Euro Bußgeld geahndet werden.
● Darf man auf dem Rad telefonie
ren? Ja, allerdings nur, wenn man das Telefon dafür nicht in der Hand hält. Das gilt auch für jede andere Anwen dung wie etwa das Navigieren. Ansons ten kann das 55 Euro kosten. (dpa)