„Affäre“Höhmannhaus bleibt ein Dauerbrenner
Zwei Gutachten untersuchen die Mietkonditionen im Gebäude. Ergebnisse sind bis zur Sitzung des Stadtrats am Donnerstag nicht zu erwarten. In vielen Punkten hält sich die Stadt weiter bedeckt
Die politische Aufarbeitung der „Affäre“Höhmannhaus wird sich nach Informationen unserer Zeitung noch länger hinziehen. Es sei nicht zu erwarten, dass bei der Sitzung des Ferienausschusses des Stadtrats bereits alle Fakten auf den Tisch kommen. Das Gremium tagt am Donnerstag, 23. August. Aus gut informierten Kreisen heißt es weiter, dass die Ergebnisse der beiden Gutachten, die die Mietkonditionen im städtischen Gebäude in der Maximilianstraße 48 höchst unterschiedlich bewertet haben, bis zur Sitzung nicht komplett ausgewertet seien.
Trifft dies zu, dürfte darüber hinaus auch über die Personalie Christof Trepesch wenig Erhellendes gesprochen werden. Der 51-Jährige steht in der Kritik, weil er laut eines externen Gutachtens angeblich zu wenig Miete für seine Wohnung im Höhmannhaus bezahlt. Der Leiter der städtischen Kunstsammlungen lebt in dem Haus, das gegenwärtig noch selbst von den Kunstsammlungen verwaltet wird.
Ein zweites Gutachten, das das städtische Liegenschaftsamt erstellt hat, entlastet ihn allerdings. Die Miete sei aufgrund des baulichen der Wohnung im Höhmannhaus angemessen.
Auf Anfrage unserer Zeitung hält sich die Stadt gegenwärtig bedeckt, was den Informationsfluss zum Höhmannhaus betrifft. R ichard Goerlich, Pressesprecher der Stadt und persönlicher Referent von Oberbürgermeister Kurt Gribl, ließ am Montag mitteilen: „Die nächste Befassung zum Thema Höhmannhaus wird im Ferienausschuss diese Woche stattfinden. Die Verwaltung wird den Stadtrat ausführlich und teilweise nichtöffentlich mit der Chronologie der Geschehnisse und vertraglichen Inhalten befassen.“
Bis dahin werde man keine weiteren Informationen in der Öffentlichkeit diskutieren, heißt es seitens der Stadt. Wie zu hören ist, wird wohl der zuständige Kulturreferent Thomas Weitzel die Stadträte im Ferienausschuss über die Vorgänge rund ums Höhmannhaus unterrichten. Antworten sind zudem von Oberbürgermeister Gribl zu erwarten, der am Donnerstagmittag zur obligatorischen Pressekonferenz vor einer Stadtratssitzung geladen hat.
Thema wird dann wohl auch sein, wie hoch die Kosten der bisher in Auftrag gegebenen Gutachten liegen. Eine Zahl von 40 000 Euro war zuletzt kolportiert worden. Diese Summe hatte die Stadt aber nie bestätigt. Nach Informationen unserer Zeitung sind bislang nicht mehr als 20 000 Euro aufgelaufen.
Verwirrung hatte es zuletzt auch um Begrifflichkeiten gegeben. Die Stadt hatte betont, es seien zwar dienstrechtliche Maßnahmen gegenüber den betroffenen Mitarbeitern eingeleitet worden, von einem „förmlichen Disziplinarverfahren“habe man aber nie gesprochen. Auf Anfragen hatte die Stadt die Einleitung eines Disziplinarverfahrens jedoch auch nicht dementiert. Ob und welche Folgen den betroffenen Mitarbeitern drohen, ist also völlig unklar. Offiziell mitteilen, um welche Art von Maßnahmen es sich denn handelt, will die Stadt derzeit auch nicht. Sie begründet dies mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Mitarbeiter.
Grundsätzlich müsse eine dienstrechtliche Maßnahme aber keine Disziplinarmaßnahme sein, sondern könne einfach auch die Frage nach Details eines Arbeitsauftrages umfassen, ohne dass damit ein Vorwurf an die betreffende Person verbunden wäre, heißt es jetzt von der Stadt. Warum man solch alltägliche Gespräche an Arbeitsplätzen als „dienstrechtliche Maßnahmen“deklarieren sollte, steht auf einem anZustands deren Blatt. Sollte es sich um ein Disziplinarverfahren handeln, müssen die Konsequenzen für die betroffenen Mitarbeiter nicht gravierend sein. Manchmal wird ein solches Verfahren eingestellt, manchmal folgt eine wenig schwerwiegende Disziplinarmaßnahme, etwa ein Verweis, sagt die Augsburger Rechtsanwältin Bettina BauerTränkle, die sich auf Beamtenrecht spezialisiert hat. Zu unterscheiden sei auch, ob es sich um eine behördliche Maßnahme handle oder eine gerichtliche. Bei gravierenden Konsequenzen, etwa der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, müsse eine Disziplinarklage erhoben werden – dann entscheidet ein Verwaltungsgericht.
Von der Stadt hieß es zuletzt, es gehe auch darum, den „Sachverhalt so gründlich aufzuklären, dass ein sachgerechter und gerechter Umgang mit dem Mitarbeiter möglich ist“. Dies diene auch dazu, Sachverhalte zu erfahren, die zugunsten der Mitarbeiter zu berücksichtigen seien. All dies unterscheide die eingeleiteten Maßnahmen „deutlich von einem Strafverfahren“, das gerade nicht beauftragt worden sei.
Von einem Strafverfahren freilich hatte auch niemand gesprochen. Dafür wäre im Übrigen auch nicht die Stadt zuständig, sondern die Staatsanwaltschaft. Unklar ist nach wie vor, worum es bei den dienstrechtlichen Schritten genau geht – und welche etwaigen Vergehen im Raum stehen. Aus Persönlichkeitsrechten und Datenschutzgründen geht die Stadt nicht auf Inhalte ein. Beamtenrechtlerin Bettina BauerTränkle sagt, es gebe keinen klar definierten Katalog, was ein Dienstvergehen sei und was nicht. Es orientiere sich jeweils am Einzelfall.