Was ist im Treppenhaus erlaubt und was verboten?
Wohnen Der Hausflur gehört allen. Und aus diesem Grund darf dort auch nicht alles gemacht werden. Drei wichtige Urteile
Berlin Treppenhäuser und Hausflure sind für alle Hausbewohner da. Deshalb zählen sie in Mehrfamilienhäusern zu den Gemeinschaftsräumen und selbstverständlich dürfen alle Mieter diese Räume nutzen, schreibt der Deutsche Mieterbund in der Mieter Zeitung. Doch wo die Gewohnheiten vieler Menschen aufeinandertreffen, kommt es auch immer wieder zum Streit. Deshalb hier drei Urteile, die Mieter kennen sollten:
● Rauchen Ob ein Mieter raucht oder nicht, bleibt ihm letztendlich selbst überlassen. In seiner Wohnung kann ihm das auch nicht verboten werden. Dringt der Rauch aber ins Treppenhaus, weil der Mieter seine Wohnung über die geöffnete Wohnungstür lüftet, geht das zu weit. Zu dieser Situation gibt es sogar ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Er hat das verboten (Az.: VIII ZR 186/14).
● Kochen Über Geschmack lässt sich streiten. Das gilt auch für Vorlieben beim Kochen. Nutzt ein Mieter exotische Gewürze und der Geruch zieht ins Treppenhaus, müssen die Nachbarn das jedenfalls ertragen. So entschied das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Az.: 643 C 230/92). Auch beim Kochen gilt aber: Der Mieter darf den Küchendunst nicht ins Treppenhaus entlüften. Er muss das Fenster aufmachen.
● Abschließen Offene Haus- und Hoftüren sind manchen Vermietern ein Dorn im Auge. Allerdings ist eine Regelung im Mietvertrag unwirksam, wonach die Haustür ständig verschlossen zu halten ist. Das entschied das Amtsgericht Köln (Az.: 203 C 319/16). Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main würde durch eine solche Pflicht in Notsituationen eine Fluchtmöglichkeit erschwert (Az.: 2-13 S 127/12).