Höfen: Mordvorwürfe zurückgewiesen
Anwälte: Tat sei aus dem Ruder gelaufen
München/Königsdorf Im Prozess um den doppelten Raubmord im oberbayerischen Höfen bei Königsdorf hat die Verteidigung jegliche Tötungsabsichten der vier Angeklagten zurückgewiesen. Der Plan sei nur Einbruch und Diebstahl eines Tresors gewesen, erklärten die Anwälte übereinstimmend am Dienstag vor dem Landgericht München II in ihren Plädoyers. Vielmehr gehe es unter anderem um schweren Raub mit Todesfolge und schweren Raub mit schwerer Körperverletzung. „Die ganze Tat ist aus dem Ruder gelaufen“, sagte einer der Verteidiger und forderte eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten für seinen Mandanten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten – drei Männern und einer Frau aus Polen – Mord beziehungsweise versuchten Mord, schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vor. Sie hatte für alle vier Angeklagten lebenslange Haft verlangt, für die Männer auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Bei dem Hauptangeklagten sprach sie sich zudem für eine anschließende Sicherungsverwahrung aus. Die Richter wollen am kommenden Montag urteilen.
Die Frau, die als Pflegerin in dem Weiler im Landkreis Bad TölzWolfratshausen einen schwerkranken Mann betreute, spionierte laut Anklage den Haushalt aus. Nach dem Tod des Mannes heckte sie demnach mit ihrem Bruder, ihrem Sohn und einem Bekannten den Raubüberfall auf die wohlhabende Witwe aus. Bei dem Überfall im Februar 2017 starben eine 76 Jahre alte Freundin der Witwe und ein 81-jähriger Bekannter, die Witwe überlebte schwer verletzt. Die drei Männer seien bei dem Einbruch in das Haus mit Drogen „vollgepumpt“gewesen, erklärten ihre Verteidiger am Dienstag. Das Handeln und Denken der Beschuldigten sei stark eingeschränkt gewesen. Eine vorsätzliche Tötungsabsicht müsse daher ausgeschlossen werden.
In ihrem Schlusswort entschuldigten sich die drei Männer bei der Überlebenden und den Hinterbliebenen der Opfer. Die beschuldigte Pflegerin verzichtete auf ein längeres Schlusswort. Sie habe Vertrauen missbraucht, das andere in sie gesetzt hätten, erklärten die Anwälte und plädierten für eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahl. Die Freiheitsstrafe dürfe nicht mehr als vier Jahre betragen. (dpa)