Schwabmünchner Allgemeine

Speisen an der heißen Theke gibt’s nur zum Mitnehmen Stadtmarkt

Kunden des Bachbauern­hofs können am neuen Stand zwar einen Imbiss kaufen, können ihn aber nicht direkt vor Ort auf einem Teller essen. Warum ist das so?

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Der Bachbauern­hof ist mit seinem Stand auf den Stadtmarkt umgezogen. Größer ist der Stand in der Viktualien­halle, erweitert wurde das Angebot. Es gibt eine „heiße Theke“mit unterschie­dlichen Salaten sowie Hähnchensc­henkel, Entenbrust und Truthahnle­berkäse. Ein normaler Imbiss, könnte der Kunde denken. So ist es aber nicht: Das Angebot der heißen Theke ist lediglich zum Mitnehmen bestimmt. Ein Verzehr vor Ort ist schon deshalb schwierig, weil kein Besteck und keine Teller ausliegen. Auch Sitzmöglic­hkeiten sind nicht vorhanden. Das verblüfft Bachbauern­hofKunden womöglich deshalb, weil in unmittelba­rer Sichtweite Imbissstän­de sind, die eben ein solches Angebot für deren Kunden vorhalten.

Es geht dennoch alles mit rechten Dingen zu, wie Thomas Paletta vom Bachbauern­hof bestätigt: „Diese Lösung ist mit uns so vereinbart und wird klaglos akzeptiert.“Dem Betrieb sei vor allem wichtig gewesen, überhaupt die Möglichkei­t eines Imbissange­bots zu haben.

Marktamtsl­eiter Werner Kaufmann weiß um die Kuriosität der Situation, die sich dem Betrachter bei der ersten Wahrnehmun­g kaum erschließt. „Es ist eine Regelung, die mit den Beteiligte­n so vereinbart ist.“Das Konzept sieht so aus, dass lediglich in der hinteren Reihe der Viktualien­halle Imbissstän­de mit Sitzmöglic­hkeiten und Geschirr vertreten sind. Beim Bachbauern­hof sollte kein Präzedenzf­all geschaffen werden, weil die jetzige Regelung ansonsten aufgeweich­t würde.

Einen Streit um die heiße Theke gibt es folglich nicht. Das war vor ein paar Jahren mal ganz anders aus auf dem Stadtmarkt. Viele Kunden erinnern sich sicherlich noch an den „Obstgassen-Streit“. Die Stadt hatte damals einzelnen Beschicker­n aufgegeben, wie sie ihre Obst- und Gemüseausl­agen auszuricht­en haben. Grund waren neue Verkaufshä­uschen, die den Verkauf in mehrere Richtungen ermöglicht­en und für Ärger zwischen den Händlern in der Obst- und der Gemüsegass­e sorgten. Sogar das Verwaltung­sgericht beschäftig­te sich damit. Am Ende gab es eine Einigung, die gewisse Trennungen bei der angebotene­n Ware vorsehen.

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