Azubi bedient sich an der Firmenkasse
21-Jähriger will seinen Eltern aus der finanziellen Patsche helfen und kassiert Geld für Pfandflaschen, die es nicht gibt
Landkreis Mit dem Mittel einer Verwarnung wurde jetzt ein 21-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis vom Jugendgericht des Augsburger Amtsgerichts belegt. So muss der
Angeklagte 1000 Euro Geldauflage bezahlen und er erhielt eine Gesprächsweisung. Warum? Der 21-Jährige hatte seinen Arbeitgeber rund ein halbes Jahr lang betrogen, indem er sich Pfand aus der Kasse nahm für Flaschen, die es nicht gab.
„Eine unentschuldbare Dummheit“, nannte es der Angeklagte und er sagte vor Gericht, dass ihm aufrichtig leidtue, was er getan habe. Dass er nämlich seinen Lehrherrn und Arbeitgeber betrogen und dessen Vertrauen derart missbraucht habe. Bereits während der Ausbildung, sagte Staatsanwältin Hannah Witzigmann in der Anklageschrift, sei der Angeklagte vom Ausbildungsbetrieb, einem Lebensmitteldiscounter im Landkreissüden, mit steigender Verantwortung ausgestattet worden. So sei es ihm ermöglicht worden, auch Abrechnungen von größeren Beträgen ohne Zutun der Chefs zu tätigen. Dies habe der junge Mann in den Jahren 2016 und 2017 ausgenutzt und Leergut-Abrechnungen für Flaschen erstellt, die es nie gab. Das Pfand habe er für sich selbst aus der Kasse genommen, mindestens 20 Mal. Während die Staatsanwältin lediglich einen Betrag von 400 Euro anklagte, beziffert ihn das betrogene Unternehmen auf rund 1200 Euro netto.
Wozu das Ganze, fragte Richter Bernhard Kugler den Angeklagten. Der nannte finanzielle Probleme seiner Eltern, die er mit seinem Lehrgeld und der Zusatzeinnahme überbrücken helfen wollte. Ja, es sei ihm zu leicht gemacht worden, seine Betrugsmasche durchzuführen. 400 Euro habe er bereits zurückerstattet, er wolle jetzt auch für den Restbetrag aufkommen. Unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung hatte das Unternehmen den Angeklagten entlassen, seitdem arbeitet er in verschiedenen Bereichen.
Jugendgerichtshelfer, Staatsanwältin und Richter waren sich einig, beim Angeklagten wegen Reifeverzögerung Jugendstrafrecht zur Anwendung zu bringen. Staatsanwältin Witzigmann erkannte das Geständnis des jungen Mannes und seine Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung an ebenso wie seine „weiße Weste“im Bundeszentralregister. Sie kam aber nicht umhin, eine Strafe wegen der anhaltenden Untreue verbunden mit einer nicht mehr geringen Schadenshöhe zu fordern. Eben die von ihr genannte 1000-Euro-Geldauflage und die Gesprächsweisung zum Thema Untreue machte sich auch Richter Kugler in seinem Urteil zu eigen. Möge die Ursache für die Schummeleien anerkennenswert sein, so dürfe dafür keinesfalls eine Straftat begangen werden. Staatsanwältin und Angeklagter nahmen das Urteil an, das somit rechtskräftig ist. (Foto: Frank