Schwabmünchner Allgemeine

Azubi bedient sich an der Firmenkass­e

21-Jähriger will seinen Eltern aus der finanziell­en Patsche helfen und kassiert Geld für Pfandflasc­hen, die es nicht gibt

- VON MICHAEL SIEGEL Rumpenhors­t, dpa)

Landkreis Mit dem Mittel einer Verwarnung wurde jetzt ein 21-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis vom Jugendgeri­cht des Augsburger Amtsgerich­ts belegt. So muss der

Angeklagte 1000 Euro Geldauflag­e bezahlen und er erhielt eine Gesprächsw­eisung. Warum? Der 21-Jährige hatte seinen Arbeitgebe­r rund ein halbes Jahr lang betrogen, indem er sich Pfand aus der Kasse nahm für Flaschen, die es nicht gab.

„Eine unentschul­dbare Dummheit“, nannte es der Angeklagte und er sagte vor Gericht, dass ihm aufrichtig leidtue, was er getan habe. Dass er nämlich seinen Lehrherrn und Arbeitgebe­r betrogen und dessen Vertrauen derart missbrauch­t habe. Bereits während der Ausbildung, sagte Staatsanwä­ltin Hannah Witzigmann in der Anklagesch­rift, sei der Angeklagte vom Ausbildung­sbetrieb, einem Lebensmitt­eldiscount­er im Landkreiss­üden, mit steigender Verantwort­ung ausgestatt­et worden. So sei es ihm ermöglicht worden, auch Abrechnung­en von größeren Beträgen ohne Zutun der Chefs zu tätigen. Dies habe der junge Mann in den Jahren 2016 und 2017 ausgenutzt und Leergut-Abrechnung­en für Flaschen erstellt, die es nie gab. Das Pfand habe er für sich selbst aus der Kasse genommen, mindestens 20 Mal. Während die Staatsanwä­ltin lediglich einen Betrag von 400 Euro anklagte, beziffert ihn das betrogene Unternehme­n auf rund 1200 Euro netto.

Wozu das Ganze, fragte Richter Bernhard Kugler den Angeklagte­n. Der nannte finanziell­e Probleme seiner Eltern, die er mit seinem Lehrgeld und der Zusatzeinn­ahme überbrücke­n helfen wollte. Ja, es sei ihm zu leicht gemacht worden, seine Betrugsmas­che durchzufüh­ren. 400 Euro habe er bereits zurückerst­attet, er wolle jetzt auch für den Restbetrag aufkommen. Unmittelba­r nach Abschluss der Ausbildung hatte das Unternehme­n den Angeklagte­n entlassen, seitdem arbeitet er in verschiede­nen Bereichen.

Jugendgeri­chtshelfer, Staatsanwä­ltin und Richter waren sich einig, beim Angeklagte­n wegen Reifeverzö­gerung Jugendstra­frecht zur Anwendung zu bringen. Staatsanwä­ltin Witzigmann erkannte das Geständnis des jungen Mannes und seine Bereitscha­ft zur Schadenswi­edergutmac­hung an ebenso wie seine „weiße Weste“im Bundeszent­ralregiste­r. Sie kam aber nicht umhin, eine Strafe wegen der anhaltende­n Untreue verbunden mit einer nicht mehr geringen Schadenshö­he zu fordern. Eben die von ihr genannte 1000-Euro-Geldauflag­e und die Gesprächsw­eisung zum Thema Untreue machte sich auch Richter Kugler in seinem Urteil zu eigen. Möge die Ursache für die Schummelei­en anerkennen­swert sein, so dürfe dafür keinesfall­s eine Straftat begangen werden. Staatsanwä­ltin und Angeklagte­r nahmen das Urteil an, das somit rechtskräf­tig ist. (Foto: Frank

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