Schwabmünchner Allgemeine

Rechte Hetze über WhatsApp wird teuer

25-Jähriger verschickt fremdenfei­ndliche Bilder und beteuert: „Nichts dabei gedacht“

- VON MAXIMILIAN CZYSZ

Landkreis Augsburg Gedankenlo­s Bilder über Soziale Netzwerke verschicke­n: Das kann böse Folgen haben. Die bekam gestern ein 25-jähriger Mann aus dem Augsburger Land zu spüren. Er hatte 2016 und 2017 über WhatsApp verschiede­ne fremdenfei­ndliche Bilder mit Sprüchen sowie Konterfeis von Adolf Hitler und Symbole der früheren Nationalso­zialistisc­hen Arbeiterpa­rtei verbreitet. Jetzt musste er sich wegen Volksverhe­tzung und Verwendung von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen vor Gericht dafür verantwort­en.

Der Anlagenmec­haniker räumte die Vorwürfe ein. „Ich habe das als lustig empfunden“, sagte über den Austausch der Bilder. „Jetzt weiß ich: „Es ist geschmackl­os und nicht richtig.“Richterin Rita Greser ging auf ein Bild ein, das einen afrikanisc­hen Jungen verunglimp­ft. Sie sagte: „Sie können froh sein, dass Sie in ein anderes Umfeld geboren wurden. Nicht jeder hat die gleichen Chancen.“Daraufhin sagte der Angeklagte: „Es ist nicht mein Stil. Ich habe mir nichts dabei gedacht.“

Den ersten Denkzettel dürfte der 25-Jährige bekommen haben, als die Polizei über WhatsApp auf ihn kam und ihm dann einen Durchsuchu­ngsbeschlu­ss vorlegte. Für weitere Läuterung dürfte nach Ansicht von Richterin Greser das Strafverfa­hren gesorgt haben. Auf den richtigen Weg bringe ihn jetzt die Familie, die der junge Mann zwischenze­itlich gegründet hat. Den Weg hatte er schon mehrmals verlassen – immer wieder hatte er in der Vergangenh­eit mit Drogen zu tun und handelte sich deshalb auch schon mehrere Einträge im Bundeszent­ralregiste­r ein. Weil zwei der aktuell vorgeworfe­nen Taten in den Zeitraum fielen, in der er unter offener Bewährung stand, platze gestern am Amtsgerich­t Augsburg ein Deal. So heißt die Verständig­ung zwischen Richterin, Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng, die das Verfahren beschleuni­gen soll. Statt des in Aussicht gestellten Strafrahme­ns von mindestens sechs und höchstens zehn Monaten Freiheitss­trafe und einer Geldauflag­e von 2400 Euro wurden die Vorwürfe der Volksverhe­tzung und der Verwendung von Kennzeiche­n verfassung­swidriger Organisati­onen anders geahndet.

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