Wie VW seine Kunden enttäuscht
Das Augsburger Landgericht ächzt unter einer Klagewelle. Hunderte VW-Kunden sind sauer, weil sie im guten Glauben einen manipulierten Diesel gekauft haben – und nun mit einem teils erheblichen Wertverlust ihres Fahrzeugs leben müssen. Es ist nachvollziehbar, dass viele Käufer deshalb vor Gericht ziehen. Sie müssten es tun. Denn anders als etwa in den USA, wo der VW-Konzern unter dem Druck einer verbraucherfreundlichen Gesetzeslage und strenger Aufseher zu relativ großzügigen Entschädigungen bereit ist, bekommen deutsche Aufkäufer nichts, wenn sie sich nicht aktiv wehren.
Nachvollziehbar ist dieses Verhalten von Volkswagen nicht. Der Konzern zieht sich auf formaljuristische Argumente zurück und verärgert damit viele, oft auch langjährige Kunden nachhaltig. Ein gutes Zeichen ist, dass die Gerichte zunehmend verbraucherfreundlich urteilen. Die Augsburger Justiz machte da zuletzt positive Schlagzeilen – mit zwei Urteilen, die den VW-Kunden mehr Entschädigung zusprechen als in allen anderen Entscheidungen dazu, die es bislang gab. Wichtig ist auch, dass es seit Kurzem endlich auch in Deutschland die Möglichkeit zu einer Art Sammelklage gibt. Das macht es Betroffenen einfacher, ihre Rechte gegen einen Großkonzern durchzusetzen. Und es kann zu einer dringend erforderlichen Entlastung der Justiz führen. Warum auch sollten deutschlandweit in tausenden Verfahren Richter über einen Sachverhalt entscheiden, der im Grunde doch stets derselbe ist?