Gericht verbietet Bestellknopf
Niederlage für Amazon
Einen kleinen Knopf an die Waschmaschine kleben und Waschmittel fortan einfach per Knopfdruck einkaufen – solche Bestellknöpfe bietet der Online-händler Amazon Kunden seit 2016 an, auch für Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Sie funktionieren über das WLAN. Aber damit ist jetzt Schluss: Das Oberlandesgericht München verurteilte Amazon am Donnerstag zur Unterlassung. Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen. Klare Informationen zu Inhalt und Preis fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel.
Zwar hat der Kunde bei der Installation der Bestellknopf-app entschieden, was er damit bestellt: eine Kiste Heineken-dosenbier für 21,36 Euro oder Champagner für 20,90 Euro. „Bestellen Sie per Knopfdruck, wenn Ihr Lieblingsprodukt zur Neige geht. Sie erhalten ihr neues Produkt, bevor das alte aufgebraucht ist“, verspricht Amazon. Aber kann man sich daran immer erinnern? Was genau verbarg sich gleich noch mal hinter dem Knopf mit dem Ariel-logo?
Zudem lasse sich Amazon in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Spielraum, Details zu ändern, kritisierten die Richter. „Wenn ich den Knopf drücke – heißt das: Ich will Ariel um jeden Preis?“, sagte der Senatsvorsitzende Andreas Müller. „Darf statt Pulver- auch Flüssigwaschmittel geliefert werden? Wir denken, dass die Klausel intransparent ist.“Zudem fehle der zwingend notwendige klare Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung auslöse.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-westfalen. Dort seien Beschwerden von Verbrauchern eingegangen. Wie viele Kunden in Deutschland solche Bestellknöpfe überhaupt nutzen, darüber hüllte sich Amazon in Schweigen.