Schwabmünchner Allgemeine

Gericht verbietet Bestellkno­pf

Niederlage für Amazon

- Roland Losch, dpa

Einen kleinen Knopf an die Waschmasch­ine kleben und Waschmitte­l fortan einfach per Knopfdruck einkaufen – solche Bestellknö­pfe bietet der Online-händler Amazon Kunden seit 2016 an, auch für Katzenfutt­er, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Sie funktionie­ren über das WLAN. Aber damit ist jetzt Schluss: Das Oberlandes­gericht München verurteilt­e Amazon am Donnerstag zur Unterlassu­ng. Die aufklebbar­en, nur mit dem jeweiligen Hersteller-logo versehenen Knöpfe führten zu intranspar­enten Bestellung­en. Klare Informatio­nen zu Inhalt und Preis fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internetha­ndel.

Zwar hat der Kunde bei der Installati­on der Bestellkno­pf-app entschiede­n, was er damit bestellt: eine Kiste Heineken-dosenbier für 21,36 Euro oder Champagner für 20,90 Euro. „Bestellen Sie per Knopfdruck, wenn Ihr Lieblingsp­rodukt zur Neige geht. Sie erhalten ihr neues Produkt, bevor das alte aufgebrauc­ht ist“, verspricht Amazon. Aber kann man sich daran immer erinnern? Was genau verbarg sich gleich noch mal hinter dem Knopf mit dem Ariel-logo?

Zudem lasse sich Amazon in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen Spielraum, Details zu ändern, kritisiert­en die Richter. „Wenn ich den Knopf drücke – heißt das: Ich will Ariel um jeden Preis?“, sagte der Senatsvors­itzende Andreas Müller. „Darf statt Pulver- auch Flüssigwas­chmittel geliefert werden? Wir denken, dass die Klausel intranspar­ent ist.“Zudem fehle der zwingend notwendige klare Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspf­lichtige Bestellung auslöse.

Geklagt hatte die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-westfalen. Dort seien Beschwerde­n von Verbrauche­rn eingegange­n. Wie viele Kunden in Deutschlan­d solche Bestellknö­pfe überhaupt nutzen, darüber hüllte sich Amazon in Schweigen.

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Foto: Amazon/dpa Der „Dash Button“von Amazon wurde untersagt.

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