Schwabmünchner Allgemeine

Diesel-urteil: VW geht in Berufung

Wie der Konzern die rechtliche Lage sieht

- VON JAN KANDZORA

VW wird gegen das Urteil das Augsburger Landgerich­ts in Berufung gehen, nach dem der Konzern dem Kunden eines Dieselauto­s den vollen Kaufpreis von 24000 Euro zurückerst­atten müsste. Wie ein Sprecher von VW sagte, halte man das Urteil aus dem Dezember für „rechtsfehl­erhaft“. Damit wird sich das Oberlandes­gericht München voraussich­tlich mit dem Fall befassen.

Wie berichtet, hatte der Besitzer eines Golf Plus den Konzern verklagt, da er sich wegen der eingebaute­n Manipulati­onssoftwar­e betrogen fühlt. Das Landgerich­t entschied im Dezember, VW müsse dem Kläger den Kaufpreis erstatten – ohne eine Nutzungsen­tschädigun­g, die abhängig von der Zahl der gefahrenen Kilometer ist. Ein vergleichb­ares Urteil des Landgerich­ts aus dem November gilt als erstes seiner Art. Oft entscheide­n Gerichte, dass eine gewisse Summe vom Kaufpreis abgezogen wird. Auch gegen das Urteil von November hat VW Rechtsmitt­el eingelegt.

Die Gerichte urteilen im Dieselskan­dal sehr unterschie­dlich. Laut einer Übersicht des ADAC geht die Mehrheit der Gerichtsve­rfahren zugunsten der Käufer aus. Gelistet sind rund 1100 Urteile. Laut VW bleiben Klagen von Volkswagen­kunden dagegen „überwiegen­d erfolglos“. Es gebe rund 11 700 Urteile, darunter 18 Urteile von Oberlandes­gerichten, die „allesamt im Sinne von Volkswagen beziehungs­weise im Sinne der Händler ausgefalle­n“seien. Aus Vw-sicht gibt es für Kunden-klagen „keine Rechtsgrun­dlage“. Die Kunden hätten weder Verluste noch Schäden erlitten.

Grundsatzu­rteile des Bundesgeri­chtshofes, an dem sich die Gerichte orientiere­n können, gibt es bislang nicht. Einer Musterfest­stellungsk­lage vor dem Oberlandes­gericht Braunschwe­ig haben sich mehr als 300 000 Vw-besitzer angeschlos­sen.

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