Diesel-urteil: VW geht in Berufung
Wie der Konzern die rechtliche Lage sieht
VW wird gegen das Urteil das Augsburger Landgerichts in Berufung gehen, nach dem der Konzern dem Kunden eines Dieselautos den vollen Kaufpreis von 24000 Euro zurückerstatten müsste. Wie ein Sprecher von VW sagte, halte man das Urteil aus dem Dezember für „rechtsfehlerhaft“. Damit wird sich das Oberlandesgericht München voraussichtlich mit dem Fall befassen.
Wie berichtet, hatte der Besitzer eines Golf Plus den Konzern verklagt, da er sich wegen der eingebauten Manipulationssoftware betrogen fühlt. Das Landgericht entschied im Dezember, VW müsse dem Kläger den Kaufpreis erstatten – ohne eine Nutzungsentschädigung, die abhängig von der Zahl der gefahrenen Kilometer ist. Ein vergleichbares Urteil des Landgerichts aus dem November gilt als erstes seiner Art. Oft entscheiden Gerichte, dass eine gewisse Summe vom Kaufpreis abgezogen wird. Auch gegen das Urteil von November hat VW Rechtsmittel eingelegt.
Die Gerichte urteilen im Dieselskandal sehr unterschiedlich. Laut einer Übersicht des ADAC geht die Mehrheit der Gerichtsverfahren zugunsten der Käufer aus. Gelistet sind rund 1100 Urteile. Laut VW bleiben Klagen von Volkswagenkunden dagegen „überwiegend erfolglos“. Es gebe rund 11 700 Urteile, darunter 18 Urteile von Oberlandesgerichten, die „allesamt im Sinne von Volkswagen beziehungsweise im Sinne der Händler ausgefallen“seien. Aus Vw-sicht gibt es für Kunden-klagen „keine Rechtsgrundlage“. Die Kunden hätten weder Verluste noch Schäden erlitten.
Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofes, an dem sich die Gerichte orientieren können, gibt es bislang nicht. Einer Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig haben sich mehr als 300 000 Vw-besitzer angeschlossen.