Schneeräumen ist die erste Bürgerpflicht
Was Anlieger jetzt tun müssen. Und was sie tunlichst lassen sollten
Gersthofen/landkreis Augsburg Schnee in rauen Mengen – welche Pflichten haben da die Anwohner? Das ist in allen Orten ähnlich geregelt – hier ein Beispiel aus der Stadt Gersthofen.
● Es besteht eine Schneeräumpflicht an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. In dieser Zeit ist die Länge der Straße/des Gehwegs, auf der diese(r) an das betreffende Grundstück angrenzt, von Schnee zu befreien.
● Zudem sind die Flächen mit geeignetem abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Sand, Splitt, nicht jedoch Tausalz oder ätzende Mittel) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (zum Beispiel an Treppen oder starken Steigungen oder bei Eisregen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. ● In den vergangenen Tagen kam es nach Angaben der Gersthofer Stadtverwaltung häufiger dazu, dass Anlieger die Schneemassen direkt auf der Straße abgeladen haben. Dies ist nicht erlaubt und ist auch in der städtischen Satzung geregelt („Das Räumgut (Schnee- und Eisreste) ist auf der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.“).
● Teilweise war die Situation vor Ort laut Stadt so extrem, dass nachfolgende Fahrzeuge die Straße nicht passieren konnten. Der Schnee, welcher von den Gehwegen geräumt wurde, ist entweder direkt auf dem Gelände zu belassen (z. B. im Garten abzuladen) oder vorsichtig entlang des Gehsteigs auf der Straße zu verteilen, sodass die Räumfahrzeuge und andere Fahrzeuge problemlos durch die Straßen kommen.
● Die Tonnen für die Müllabfuhr sollten in Rücksichtnahme auf die Räumfahrzeuge positioniert werden. Also bitte auch hier: „Nicht direkt auf die Straße in die Fahrbahn hinein“, so die Gersthofer Stadtverwaltung.