Schwabmünchner Allgemeine

Schneeräum­en ist die erste Bürgerpfli­cht

Was Anlieger jetzt tun müssen. Und was sie tunlichst lassen sollten

- (AL)

Gersthofen/landkreis Augsburg Schnee in rauen Mengen – welche Pflichten haben da die Anwohner? Das ist in allen Orten ähnlich geregelt – hier ein Beispiel aus der Stadt Gersthofen.

● Es besteht eine Schneeräum­pflicht an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlich­en Feiertagen ab 8 Uhr. In dieser Zeit ist die Länge der Straße/des Gehwegs, auf der diese(r) an das betreffend­e Grundstück angrenzt, von Schnee zu befreien.

● Zudem sind die Flächen mit geeignetem abstumpfen­den Stoffen (zum Beispiel Sand, Splitt, nicht jedoch Tausalz oder ätzende Mittel) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefa­hr (zum Beispiel an Treppen oder starken Steigungen oder bei Eisregen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. ● In den vergangene­n Tagen kam es nach Angaben der Gersthofer Stadtverwa­ltung häufiger dazu, dass Anlieger die Schneemass­en direkt auf der Straße abgeladen haben. Dies ist nicht erlaubt und ist auch in der städtische­n Satzung geregelt („Das Räumgut (Schnee- und Eisreste) ist auf der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.“).

● Teilweise war die Situation vor Ort laut Stadt so extrem, dass nachfolgen­de Fahrzeuge die Straße nicht passieren konnten. Der Schnee, welcher von den Gehwegen geräumt wurde, ist entweder direkt auf dem Gelände zu belassen (z. B. im Garten abzuladen) oder vorsichtig entlang des Gehsteigs auf der Straße zu verteilen, sodass die Räumfahrze­uge und andere Fahrzeuge problemlos durch die Straßen kommen.

● Die Tonnen für die Müllabfuhr sollten in Rücksichtn­ahme auf die Räumfahrze­uge positionie­rt werden. Also bitte auch hier: „Nicht direkt auf die Straße in die Fahrbahn hinein“, so die Gersthofer Stadtverwa­ltung.

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Foto: A. Lode Nicht nur die Gehwege, auch die Autos müssen vom Schnee befreit werden: Sylvia Zwiener müht sich in Deuringen ab, bevor sie losfahren kann.

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