Kartellamt gegen Facebook Internet
Die deutsche Behörde möchte nicht mehr, dass der US-Konzern so viele Daten sammelt – und hat nun ein Verfahren eröffnet
Das Bundeskartellamt betritt mit seinem Vorgehen gegen Facebook Neuland im Wettbewerbsrecht. Es verknüpft Datenschutz und Wettbewerb – weil Daten in der Internet-Wirtschaft entscheidend seien. Setzen sich die Kartellwächter durch, müsste Facebook sein Geschäftsmodell gravierend ändern.
Worum geht es in dem Verfahren? Facebook erhebt Daten nicht nur auf seiner eigenen Plattform, sondern auch auf anderen Webseiten zum Beispiel über den „Like“-Button – und auch in seinen Apps wie Instagram und WhatsApp. Diese Daten werden dann mit Daten von Accounts beim Online-Netzwerk Facebook zusammengeführt. Das Bundeskartellamt hat ein Problem damit.
Was sind die Einwände des Kartellamts?
Aus Sicht der Wettbewerbshüter hat Facebook eine marktbeherrschende Stellung in Deutschland. Diese Do- minanz werde mit der Verknüpfung der Daten von außerhalb mit Profilen aus dem Online-Netzwerk selbst missbraucht. Die Methode erlaube es Facebook, für Nutzer und Werbekunden unersetzlich zu werden. Darunter leide auch der Wettbewerb. Die Nutzer wiederum könnten sich nicht wehren.
Wie geht das Kartellamt vor? Facebook wird untersagt, Daten aus externen Quellen mit Informationen aus seinem Online-Netzwerk zusammenzuführen, wenn die Nutzer dem nicht ausdrücklich zustimmen. Mehr noch, die Behörde machte deutlich, dass aus ihrer Sicht sogar die aktuelle Einwilligung der Nutzer zum Sammeln ihrer Daten außerhalb des Online-Netzwerks nicht wirksam ist, weil sie durch den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung erlangt worden sei.
Was ist mit Daten von WhatsApp und Instagram? Facebook vertritt die Ansicht, dass die Daten zwischen WhatsApp, Instagram und der Kern-Plattform frei fließen können, weil die Apps zum Konzern gehören. Das Kartellamt hingegen betrachtet sie als „Drittquellen“. Diese Dienste dürften die Daten zwar weiterhin sammeln – aber nur für den eigenen Gebrauch.
Wie geht es jetzt weiter?
Zunächst einmal ändert sich nichts, weil das Kartellamt Facebook zwölf Monate Zeit gab, sein Verhalten zu ändern. Facebook kann binnen eines Monats Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Dabei kann auch eine aufschiebende Wirkung für die Dauer des Verfahrens beantragt werden. Würde Facebook weiter Daten sammeln und zusammenführen, müsste diese Verarbeitung stark beschränkt werden. Facebook ist aber der Auffassung, dass das Bundeskartellamt in Datenschutzfragen nicht zuständig ist, sondern die Datenschutzbehörden in Irland.