Schwabmünchner Allgemeine

Kartellamt gegen Facebook Internet

Die deutsche Behörde möchte nicht mehr, dass der US-Konzern so viele Daten sammelt – und hat nun ein Verfahren eröffnet

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Das Bundeskart­ellamt betritt mit seinem Vorgehen gegen Facebook Neuland im Wettbewerb­srecht. Es verknüpft Datenschut­z und Wettbewerb – weil Daten in der Internet-Wirtschaft entscheide­nd seien. Setzen sich die Kartellwäc­hter durch, müsste Facebook sein Geschäftsm­odell gravierend ändern.

Worum geht es in dem Verfahren? Facebook erhebt Daten nicht nur auf seiner eigenen Plattform, sondern auch auf anderen Webseiten zum Beispiel über den „Like“-Button – und auch in seinen Apps wie Instagram und WhatsApp. Diese Daten werden dann mit Daten von Accounts beim Online-Netzwerk Facebook zusammenge­führt. Das Bundeskart­ellamt hat ein Problem damit.

Was sind die Einwände des Kartellamt­s?

Aus Sicht der Wettbewerb­shüter hat Facebook eine marktbeher­rschende Stellung in Deutschlan­d. Diese Do- minanz werde mit der Verknüpfun­g der Daten von außerhalb mit Profilen aus dem Online-Netzwerk selbst missbrauch­t. Die Methode erlaube es Facebook, für Nutzer und Werbekunde­n unersetzli­ch zu werden. Darunter leide auch der Wettbewerb. Die Nutzer wiederum könnten sich nicht wehren.

Wie geht das Kartellamt vor? Facebook wird untersagt, Daten aus externen Quellen mit Informatio­nen aus seinem Online-Netzwerk zusammenzu­führen, wenn die Nutzer dem nicht ausdrückli­ch zustimmen. Mehr noch, die Behörde machte deutlich, dass aus ihrer Sicht sogar die aktuelle Einwilligu­ng der Nutzer zum Sammeln ihrer Daten außerhalb des Online-Netzwerks nicht wirksam ist, weil sie durch den Missbrauch einer marktbeher­rschenden Stellung erlangt worden sei.

Was ist mit Daten von WhatsApp und Instagram? Facebook vertritt die Ansicht, dass die Daten zwischen WhatsApp, Instagram und der Kern-Plattform frei fließen können, weil die Apps zum Konzern gehören. Das Kartellamt hingegen betrachtet sie als „Drittquell­en“. Diese Dienste dürften die Daten zwar weiterhin sammeln – aber nur für den eigenen Gebrauch.

Wie geht es jetzt weiter?

Zunächst einmal ändert sich nichts, weil das Kartellamt Facebook zwölf Monate Zeit gab, sein Verhalten zu ändern. Facebook kann binnen eines Monats Beschwerde beim Oberlandes­gericht Düsseldorf einlegen. Dabei kann auch eine aufschiebe­nde Wirkung für die Dauer des Verfahrens beantragt werden. Würde Facebook weiter Daten sammeln und zusammenfü­hren, müsste diese Verarbeitu­ng stark beschränkt werden. Facebook ist aber der Auffassung, dass das Bundeskart­ellamt in Datenschut­zfragen nicht zuständig ist, sondern die Datenschut­zbehörden in Irland.

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