Steak-Affäre: Keine Ermittlungen gegen Ribéry
Die Staatsanwaltschaft München sieht nach der Affäre um das goldene Steak von Franck Ribéry keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Profi. Es seien zwei Strafanzeigen gegen Ribéry eingegangen, berichteten die Ermittler am Donnerstag in ihrer Presserunde. Anlass war nicht das Steak als solches, sondern die obszönen Grobheiten, die der Bayern-Profi anschließend über Social Media gegen seine Kritiker in den französischen Medien verbreitet hatte. Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss diese jedoch gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet sein. Das war nach Angaben der Staatsanwälte bei Ribéry nicht der Fall.