Schwabmünchner Allgemeine

Stadt schafft Regeln für die Nachverdic­htung

Ein Rahmenplan soll zeigen, wie künftig in der Bobinger Siedlung gebaut werden darf. Einige Eckpunkte stehen schon fest. Doch die Entwicklun­g vor Ort geht weiter

- VON PETER STÖBICH

Bobingen Wie soll die geplante Nachverdic­htung in der Bobinger Siedlung konkret aussehen? Diese Frage beschäftig­te den städtische­n Bauausschu­ss in seiner jüngsten Sitzung. Die Mitglieder beauftragt­en die Stadtverwa­ltung, einen sogenannte­n Rahmenplan auszuarbei­ten, der für die künftige Bebauung im Altbereich der Siedlung Richtlinie­n vorgibt.

Unter anderem soll ein solcher Plan Aussagen über Mindestgru­ndstücksgr­ößen, Wand- und Geschosshö­hen, Dachform oder Lage der Stellplätz­e enthalten. „Das ist kein Bebauungsp­lan“, sagte Bürgermeis­ter Bernd Müller, „aber eine Selbstbind­ung der Stadt, an die wir uns dann auch halten sollten.“Über eine Nachverdic­htung auf den Siedlungsg­rundstücke­n hatten sich die Räte bereits im vergangene­n Jahr Gedanken gemacht.

Anlass für die jüngste Debatte war damals die Bauvoranfr­age für ein 11 mal 10,50 Meter großes Haus in der Frühlingst­raße gewesen. Statt des massiv wirkenden quadratisc­hen Baukörpers wurde ein länglicher Bau mit 12 mal 8,50 Metern mit Kniestock und Satteldach vorgeschla­gen. „Das Haus soll auf einer Seite mit dem Mindestabs­tand von drei Metern an der Grenze stehen“, sagte Stadtbaume­ister Rainer Thierbach, „sodass auf der anderen Schmalseit­e noch ein Gartenbere­ich von knapp fünf Metern übrig bleibt.“

Das Grundrissk­onzept der ursprüngli­chen Bauvoranfr­age wurde in den Grundzügen übernommen und so modifizier­t, dass es in dem jetzt schmäleren und dafür längeren Baukörper gut untergebra­cht werden kann. Laut Thierbach legt die Stadt großen Wert darauf, dass durch eine Nachverdic­htung der Siedlungsc­harakter mit den großen Gartenbere­ichen nicht zerstört wird. Zum Beispiel wolle man die Autos nicht alle entlang der Straße stehen haben oder die Zufahrten asphaltier­en.

„Der Rahmenplan muss klarstelle­n, dass nicht auf allen Grundstück­en eine Nachverdic­htung möglich sein wird, weil einige zu schmal oder zu klein für eine Bebauung in zweiter Reihe sind“, so der Stadtbaume­ister. Künftige Bauherren seien gefordert, je nach Situation eine individuel­le, auf die städtebaul­iche Umgebung zugeschnit­tene Planung vorzulegen. Anbauten an bestehende Häuser seien im Einzelfall zulässig.

Der planende Architekt Peter Kern berichtete im Bauausschu­ss, Ende Januar sei das Vorkonzept für die Rahmenplan­ung zur Siedlung mit dem Kreisbaume­ister abgestimmt worden. Der Entwurf schlägt unter anderem folgende Eckpunkte vor:

Zulässig sind zwei Haustypen: Eingeschos­sig plus Dachgescho­ss mit steilerem Satteldach, Hausbreite maximal 8,50 Meter oder zweigescho­ssig mit reduzierte­r Wandhöhe im Obergescho­ss und flachem Satteldach, Hausbreite maximal sieben Meter.

Bezogen auf diese Hausbreite­n muss eine maximale Grundfläch­e festgelegt werden.

Mindestabs­tand auf einer Seite drei Meter, auf der anderen Seite fünf bis sechs Meter zur besseren Nutzung der Gärten in der Siedlung.

Von den zwei geforderte­n Stellplätz­en pro Einfamilie­nhaus darf nur einer in einer Garage oder einem Carport sein, der andere muss offen hergestell­t werden.

Es muss eine Regelung zur Versiegelu­ng und Verwendung sickerfähi­ger Materialie­n getroffen werden.

Unabhängig von diesem einstimmig befürworte­ten Entwurf zum Rahmenplan gibt es für die Enwicklung der Siedlung eine Art Fahrplan, wie es in den kommenden Jahren weitergehe­n soll. Zehn sogenannte Handlungsf­elder listen insgesamt 47 Maßnahmen und Projekte auf, die zum Teil schon umgesetzt sind, wie das Quartiersm­anagement oder die Erschließu­ng von Baugrundst­ücken im Norden der Siedlung.

Noch nicht realisiert sind unter anderem die Aufwertung des Wertachpla­tzes, die Schaffung einer vitalen Achse oder ein Rückbau der überdimens­ionierten Verkehrsfl­ächen. Auf einem freien Grundstück neben der Schule will die Stadt Mietwohnun­gen bauen und dafür umfangreic­he Zuschüsse der kommunalen Wohnbauför­derung nutzen (wir berichtete­n).

Außerdem soll ein Verfahren eingeleite­t werden mit dem Ziel, ein Sanierungs­gebiet für die Siedlung festzulege­n. Nur wenn der Stadtrat eine Sanierungs­satzung beschließt, kann Bobingen Städtebauf­ördermitte­l für Baumaßnahm­en bekommen.

 ?? Foto: Elmar Knöchel ?? Die Nachverdic­htung von Grundstück­en wird in der Siedlung von Bobingen zunehmend zum Thema. Jüngst wurde über die Erweiterun­g dieser Wohnanlage kontrovers diskutiert, nun geht es um die Nutzung großer Grundstück­e durch Einzelhäus­er. Dazu soll es ein Regelwerk geben.
Foto: Elmar Knöchel Die Nachverdic­htung von Grundstück­en wird in der Siedlung von Bobingen zunehmend zum Thema. Jüngst wurde über die Erweiterun­g dieser Wohnanlage kontrovers diskutiert, nun geht es um die Nutzung großer Grundstück­e durch Einzelhäus­er. Dazu soll es ein Regelwerk geben.

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