Stadt schafft Regeln für die Nachverdichtung
Ein Rahmenplan soll zeigen, wie künftig in der Bobinger Siedlung gebaut werden darf. Einige Eckpunkte stehen schon fest. Doch die Entwicklung vor Ort geht weiter
Bobingen Wie soll die geplante Nachverdichtung in der Bobinger Siedlung konkret aussehen? Diese Frage beschäftigte den städtischen Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Die Mitglieder beauftragten die Stadtverwaltung, einen sogenannten Rahmenplan auszuarbeiten, der für die künftige Bebauung im Altbereich der Siedlung Richtlinien vorgibt.
Unter anderem soll ein solcher Plan Aussagen über Mindestgrundstücksgrößen, Wand- und Geschosshöhen, Dachform oder Lage der Stellplätze enthalten. „Das ist kein Bebauungsplan“, sagte Bürgermeister Bernd Müller, „aber eine Selbstbindung der Stadt, an die wir uns dann auch halten sollten.“Über eine Nachverdichtung auf den Siedlungsgrundstücken hatten sich die Räte bereits im vergangenen Jahr Gedanken gemacht.
Anlass für die jüngste Debatte war damals die Bauvoranfrage für ein 11 mal 10,50 Meter großes Haus in der Frühlingstraße gewesen. Statt des massiv wirkenden quadratischen Baukörpers wurde ein länglicher Bau mit 12 mal 8,50 Metern mit Kniestock und Satteldach vorgeschlagen. „Das Haus soll auf einer Seite mit dem Mindestabstand von drei Metern an der Grenze stehen“, sagte Stadtbaumeister Rainer Thierbach, „sodass auf der anderen Schmalseite noch ein Gartenbereich von knapp fünf Metern übrig bleibt.“
Das Grundrisskonzept der ursprünglichen Bauvoranfrage wurde in den Grundzügen übernommen und so modifiziert, dass es in dem jetzt schmäleren und dafür längeren Baukörper gut untergebracht werden kann. Laut Thierbach legt die Stadt großen Wert darauf, dass durch eine Nachverdichtung der Siedlungscharakter mit den großen Gartenbereichen nicht zerstört wird. Zum Beispiel wolle man die Autos nicht alle entlang der Straße stehen haben oder die Zufahrten asphaltieren.
„Der Rahmenplan muss klarstellen, dass nicht auf allen Grundstücken eine Nachverdichtung möglich sein wird, weil einige zu schmal oder zu klein für eine Bebauung in zweiter Reihe sind“, so der Stadtbaumeister. Künftige Bauherren seien gefordert, je nach Situation eine individuelle, auf die städtebauliche Umgebung zugeschnittene Planung vorzulegen. Anbauten an bestehende Häuser seien im Einzelfall zulässig.
Der planende Architekt Peter Kern berichtete im Bauausschuss, Ende Januar sei das Vorkonzept für die Rahmenplanung zur Siedlung mit dem Kreisbaumeister abgestimmt worden. Der Entwurf schlägt unter anderem folgende Eckpunkte vor:
Zulässig sind zwei Haustypen: Eingeschossig plus Dachgeschoss mit steilerem Satteldach, Hausbreite maximal 8,50 Meter oder zweigeschossig mit reduzierter Wandhöhe im Obergeschoss und flachem Satteldach, Hausbreite maximal sieben Meter.
Bezogen auf diese Hausbreiten muss eine maximale Grundfläche festgelegt werden.
Mindestabstand auf einer Seite drei Meter, auf der anderen Seite fünf bis sechs Meter zur besseren Nutzung der Gärten in der Siedlung.
Von den zwei geforderten Stellplätzen pro Einfamilienhaus darf nur einer in einer Garage oder einem Carport sein, der andere muss offen hergestellt werden.
Es muss eine Regelung zur Versiegelung und Verwendung sickerfähiger Materialien getroffen werden.
Unabhängig von diesem einstimmig befürworteten Entwurf zum Rahmenplan gibt es für die Enwicklung der Siedlung eine Art Fahrplan, wie es in den kommenden Jahren weitergehen soll. Zehn sogenannte Handlungsfelder listen insgesamt 47 Maßnahmen und Projekte auf, die zum Teil schon umgesetzt sind, wie das Quartiersmanagement oder die Erschließung von Baugrundstücken im Norden der Siedlung.
Noch nicht realisiert sind unter anderem die Aufwertung des Wertachplatzes, die Schaffung einer vitalen Achse oder ein Rückbau der überdimensionierten Verkehrsflächen. Auf einem freien Grundstück neben der Schule will die Stadt Mietwohnungen bauen und dafür umfangreiche Zuschüsse der kommunalen Wohnbauförderung nutzen (wir berichteten).
Außerdem soll ein Verfahren eingeleitet werden mit dem Ziel, ein Sanierungsgebiet für die Siedlung festzulegen. Nur wenn der Stadtrat eine Sanierungssatzung beschließt, kann Bobingen Städtebaufördermittel für Baumaßnahmen bekommen.