Schwabmünchner Allgemeine

Eine Frage der Gerechtigk­eit G

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger-allgemeine.de

erechtigke­it lässt sich nur schwer berechnen, schon gar nicht in Euro und Cent. Das zeigen die jüngsten Debatten. Die CSUgeführt­e Staatsregi­erung ist gerade erst wegen des bayerische­n Familienge­ldes kritisiert worden, weil es „mit der Gießkanne“und ohne „Bedürftigk­eitsprüfun­g“unterschie­dslos an Arm und Reich ausbezahlt wird. Auch von der SPD in Bayern kam diese Kritik. Auf Bundeseben­e sperren sich CDU und CSU mit genau diesen Argumenten gegen die von der SPD vorgeschla­gene Erhöhung der Grundrente. In dem einen Fall geht es um hunderte von Millionen, im anderen Fall um einige Milliarden Euro.

Gegen diese Summen wirken die 100 000 Euro, mit denen der Freistaat die 169 Tafeln in Bayern unterstütz­en will, schlicht lächerlich. Die Tafeln versorgen täglich

200 000 Menschen. Pro Tafel und Jahr stünden damit vonseiten des Staates rund 592 Euro zur Verfügung. Pro Kopf und Jahr läge die Fördersumm­e bei exakt 50 Cent.

Nun mag es zwar sein, dass Gerechtigk­eit sich nicht auf Euro und Cent berechnen lässt. Und es mag auch sein, dass für die Tafeln vorrangig die Städte zuständig sind und nicht der Staat. Eines aber dürfte außer Frage stehen: Die Bedürftigk­eit muss in diesem Fall nicht geprüft werden – sie ist offenkundi­g.

Obendrein ist auch klar, dass die ehrenamtli­ch organisier­ten Tafeln dort einspringe­n, wo der Sozialstaa­t versagt. Sich hier auf das Formale zurückzuzi­ehen und für nicht zuständig zu erklären, ist höchst fragwürdig. Der Staat muss nicht helfen, aber er darf. Und er sollte es auch. Wer viel Geld ausgibt, das nur wenigen wirklich hilft, der sollte auch ein wenig mehr Geld ausgeben, das wirklich viel hilft.

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