Das Ende der KlinikAffäre Strafrechtlich ist der Skandal beendet Ingolstadt
Die Ingolstädter Klinikumsaffäre ist – zumindest strafrechtlich – beendet. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat am Donnerstag mitgeteilt, dass gegen elf Beschuldigte das Verfahren – größtenteils gegen die Zahlung einer Geldauflage – eingestellt worden ist. Fünf weitere Beschuldigte haben einen Strafbefehl über Bewährungsoder Geldstrafen akzeptiert. Zu einer öffentlichen Verhandlung wird es nicht mehr kommen.
Im Herbst 2016 war die Affäre am viertgrößten Krankenhaus Bayerns ins Rollen gekommen. Damals waren Untreuevorwürfe gegen den damaligen Geschäftsführer laut geworden. Von Mauscheleien und Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben war die Rede. Der Skandal hat sich immer mehr ausgeweitet, bis ins Rathaus hinein wurde ermittelt. An Ostern 2017 waren der ExGeschäftsführer und ein Klinikumsmitarbeiter in U-Haft gekommen. In der JVA Gablingen hatte sich der Ex-Klinikumschef, gegen den Anklage unter anderem wegen Untreue in 99 Fällen erhoben worden war, einen Tag nach Weihnachten 2017 das Leben genommen. Zu einem die Schuldfrage klärenden Gerichtsverfahren kam es nicht mehr.
Zwar hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im KlinikumKomplex nun abgeschlossen, doch macht der Krankenhauszweckverband inzwischen Schadenersatzansprüche gegen die Erben des ehemaligen Geschäftsführers geltend. Die Summe liege im niedrigen siebenstelligen Bereich, so eine Sprecherin des Landgerichts.
Im Zuge der Klinikumsaffäre war auch der ehemalige Ingolstädter Oberbürgermeister Alfred Lehmann in den Fokus der Ermittler geraten. Er hat indes ein juristisches Problem weniger. Ein Verfahren wegen einer umstrittenen Beratertätigkeit wird laut Staatsanwaltschaft nicht eingeleitet. Diesbezügliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten hätten sich nicht ergeben.
Auf den anstehenden Prozess hat das allerdings keine Auswirkungen: Lehmann muss sich ab dem 7. März vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten. Er ist wegen Bestechlichkeit und Untreue angeklagt. Es geht um mutmaßliche Mauscheleien bei Grundstücks- und Wohnungskäufen.