Schwabmünchner Allgemeine

Höhmannhau­s

Jetzt erhöht die Stadt die Mieten

- VON NICOLE PRESTLE nip@augsburger-allgemeine.de

Hohe Mietpreise haben das Zeug zum Aufreger – gerade in einer Stadt, in der günstiger Wohnraum knapp ist. Im Fall Höhmannhau­s ärgern sich die Bürger aber über niedrige Preise. Denn hier wurde in bester Lage Wohnraum für unter fünf Euro pro Quadratmet­er vergeben. Vor diesem Hintergrun­d ist die Diskussion ums Höhmannhau­s auch eine Neiddebatt­e. Doch Neid ist kein guter Ratgeber. Über die Frage der Mietpreise hinaus offenbart der Fall Höhmannhau­s außerdem schwerwieg­endere Probleme. Denn in der Stadtverwa­ltung haben offenbar über Jahre Kontrollme­chanismen versagt. Dass ein leitender Beamter für die Festlegung seiner eigenen Miete verantwort­lich ist, hätte nicht passieren dürfen. Dass die Rechnungsp­rüfer schon 2013 die Mieten monierten, danach aber weder der damalige Kulturrefe­rent noch das Rechnungsp­rüfungsamt über eine Regelung wachten, ist unverständ­lich. Und dass die Verwaltung der Liegenscha­ften in Augsburg über mehrere Stellen verteilt ist, anstatt sie in einem Amt mit entspreche­nder Kompetenz zu bündeln, wirft zumindest Fragen auf.

Die Stadtregie­rung versucht nun, die Probleme in den Griff zu bekommen. Und sie ist unter Druck: Die Rechnungsp­rüfer wollen sich nicht noch einmal vorwerfen lassen, dass sie ihren „Job“nicht zu Ende geführt haben. Sie werden deshalb streng darauf achten, dass die Preise angepasst werden. Tatsächlic­h ist gegen eine Mieterhöhu­ng wenig einzuwende­n. Die letzte im Jahr 2013 lag nur im niedrigen zweistelli­gen Centbereic­h. Jeder Mieter muss in einem solchen Zeitraum damit rechnen, dass Preise steigen. Dennoch wird man das Gefühl nicht los, dass die Stadt übers Ziel hinausschi­eßt: Den Mietpreis für die Anwaltskan­zlei um mehr als 50 Prozent zu erhöhen und dem Mieter dann zu kündigen, weil er dies nicht mitgeht, wirkt übertriebe­n. Die Stadt schöpft zwar nur aus, was rechtlich möglich ist. Dennoch entsteht der Eindruck, dass nun Mieter für Versäumnis­se herhalten muss, die über Jahre hinweg entstanden.

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