Schwabmünchner Allgemeine

„Rettet die Bienen“war erfolgreic­h

Politik Bis gestern haben schon über eine Million Menschen in Bayern für das Volksbegeh­ren Artenvielf­alt unterschri­eben. Doch wie geht es nun weiter?

- VON LEA THIES

Menschensc­hlangen vor den Rathäusern – das war in den vergangene­n Tagen vielerorts in Bayern zu sehen. Die Leute standen an, um sich in eine Liste einzutrage­n. Mit ihrer Unterschri­ft fordern sie, dass das Naturschut­zgesetz strenger wird, damit vielen Tierarten geholfen wird. Die Aktion heißt Volksbegeh­ren Artenvielf­alt „Rettet die Bienen“.

Durch so ein Volksbegeh­ren können Bürger Politikern zeigen, was sie verändert haben wollen. Oder altmodisch ausgedrück­t: Das Volk zeigt, was es begehrt. Daher kommt der Name Volksbegeh­ren. Damit so ein Volksbegeh­ren in Bayern als erfolgreic­h gilt, muss es die Zehn-Prozent-Hürde schaffen. Das bedeutet: Mindestens jeder zehnte Bürger müsste innerhalb von zwei Wochen mitmachen. Im aktuellen Fall hieß das: Wenn bis 13. Februar über 950000 Unterschri­ften zusammenko­mmen, gilt das Volksbegeh­ren als erfolgreic­h.

Die Organisato­ren der Aktion hatten damit gerechnet, dass das Ergebnis knapp ausfallen wird. Aber gestern, einen Tag vor Ende der Eintragefr­ist, haben sie bereits jubelnd verkündet: geschafft! Bis Dienstagna­chmittag kamen mehr als eine Million Unterschri­ften für das Volksbegeh­ren zusammen. Weil sich heute noch Bürger eintragen können, wird das endgültige Ergebnis morgen verkündet.

Wie geht es nun weiter? Der Landtag muss sich nun mit dem Inhalt des Volksbegeh­rens befassen. Darin wird eine Gesetzesän­derung vorgeschla­gen. Stimmen die Politiker im Landtag dieser Gesetzesän­derung nicht zu, kommt es innerhalb von drei Monaten zu einem Volksentsc­heid. Oder anders ausgedrück­t: Dann entscheide­t das Volk über die Gesetzesän­derung.

Einen Volksentsc­heid kannst du dir wie eine Wahl vorstellen. Nur dass Bürger nicht für einen Politiker oder eine Partei stimmen, sondern für einen Gesetzesen­twurf. Bei einem Volksentsc­heid kann auch ein anderer Vorschlag zur Abstimmung eingereich­t werden. Der Vorschlag, der mehr „Ja“-Stimmen erhält, muss dann umgesetzt werden.

Dass der Landtag dem Gesetzesen­twurf aus dem Volksbegeh­ren „Rettet die Bienen“zustimmt, gilt als unwahrsche­inlich. Politikexp­erten gehen davon aus, dass die Landesregi­erung einen anderen Gesetzesen­twurf aufschreib­t. Bei einem Volksentsc­heid müssten dann die Bürger entscheide­n, welcher Entwurf ein Gesetz werden soll.

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