Grünes Licht für Senioren-Wohngemeinschaft
Bauausschuss Passt eine Wohnanlage für Senioren mit Tagespflege in die Umgebung von Großaitingen? Der Bauausschuss meint: „Ja.“
Großaitingen Der Bau- und Umweltausschuss des Großaitinger Gemeinderats befasste sich mit acht Bauanträgen oder Bauvoranfragen. Sieben davon wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, nur bei einer Anfrage besteht noch Klärungsbedarf.
Am längsten wurde über eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohngemeinschaft für Senioren und solitäre Tagespflege am Dreifaltigkeitsweg beraten. Der Antragsteller will dort zwei durch einen Mitteltrakt mit Eingang verbundene Gebäude errichten. Weil die exponierte Lage am Ortseingang aus Richtung Kleinaitingen das Ortsbild beeinflusst, hat der Bauausschuss bei einer ersten Vorberatung im Dezember eine Beschränkung der Ausmaße angeregt. Darauf hat der Antragsteller reagiert und nun eine neue Planskizze vorgelegt. Demnach wurde die Höhe der zweigeschossigen Gebäude mit Dachausbau von elf auf zehn Meter bei einer Dachneigung von 45 Grad reduziert. Der gesamte Bau wurde etwas schmäler und der Abstand zu den Nachbarn vergrößert. Dafür rückt der Gebäudekomplex etwas näher an den Dreifaltigkeitsweg heran. Die Frage, ob sich das Gebäude in die Umgebung des Wohngebietes einfügt und ob die Gemeinde dort eine gewerbliche Pflegeeinrichtung will, wurde vom Bauausschuss nach ausgiebiger Diskussion einstimmig bejaht. Bezüglich der Stellplätze muss wohl eine Sonderregelung ähnlich wie beim „Betreuten Wohnen“am Oberen Singoldweg gefunden werden. Im vorläufigen Plan sind 16 Stellplätze vorgesehen, die beiden Gebäude sollen 24 Bewohner aufnehmen. Die Stellplatzsatzung sieht zwei Stellplätze pro Wohneinheit vor. Bei der Wohnanlage am Singoldweg wurde diese Vorschrift auf einen halben Stellplatz pro Wohnung reduziert. Diese Frage wird nach Vorlage des Bauantrages mit genauer Wohnungsaufteilung im Einvernehmen mit dem Landratsamt entschieden.
Weitere Bauanträge: Dem Neubau einer Gewerbehalle mit Bürotrakt im Gewerbegebiet „Am Rapsfeld“südlich der Bahnhofstraße wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. „Das Bauvorhaben entspricht voll dem Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbegebietes“, sagte Bauamtsleiter Helmut Zott.
Beim Antrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppel- in der Straße „Am Hang“wurde die Auflage erteilt, bei der Garage einen Abstand von einem Meter zur Straße einzuhalten, da dort kein Gehweg vorhanden ist.
Der Anbau zur Vergrößerung eines Einfamilienhauses im Finkenweg an der straßenabgewandten Seite stieß auf keine Bedenken. Ebenso wurde der Erweiterung einer Lagerhalle für Versandhandel in der Ährenstraße zugestimmt. Der Bau der Halle wurde bereits im Freistellungsverfahren realisiert. Wegen des Einbaus von zwei Büroräumen wurde nun eine nachträgliche Genehmigung erforderlich. Der Einbau von Büros entspricht dem Bebauungsplan für das GewerbegeOberen biet. Für den Neubau eines Einfamilienhauses in der Keltenstraße waren drei Befreiungen vom geltenden Bebauungsplan erforderlich. Die Abstandsfläche zu einem darin vorgesehenen Weg, der nie gebaut wurde, entfällt. Der Kniestock wurde von 80 Zentimeter auf einen Meter erhöht und die Pflicht zum Einbau von Sprossenfenstern aufgehoben.
Zwei Bauanträge betreffen den Ortsteil Reinhartshofen. Die Aufstockung eines Einfamilienhauses in der Leitenbergstraße von Erdgeschoss mit Dachausbau zum zweistöckigen Gebäude stieß auf keine Bedenken. Die erforderlichen Stellplätze sind bereits durch zwei Dopgarage pelgaragen vorhanden. Auch der Bau eines Einfamilienhauses mit Garagen im Sigerathweg stellt grundsätzlich keine Probleme dar. Ausschussmitglied Josef Weber (CSU) hatte nur Bedenken, weil der Abstand zur Straße an der engsten Stelle nur zwei Meter beträgt. Für den Sigerathweg ist ein Bebauungsplan im Entwurf und es könnte sich dadurch noch eine Veränderung des Straßenverlaufs ergeben. Deshalb wurde das Einvernehmen bei einer Gegenstimme von Norbert Steiner (FWG Reinhartshofen) noch nicht erteilt. Der Antragsteller wird zu einem Gespräch mit der Bauverwaltung gebeten, ob ein größerer Abstand möglich ist.