Torheit schützt vor Strafe. Nicht?
Recht Mietminderung trotz eigenem Fehler
Dunkle Flecken an der Wand, ein leicht modriger Geruch – Schimmel in der Wohnung stört nicht nur das Wohlbefinden, sondern kann sich auch auf die Gesundheit auswirken. Als Grund zur Mietminderung sind Feuchtigkeit und Schimmel längst anerkannt. Wie trifft es sich aber für den Fall, dass der Mieter den Mangel wegen fehlerhafter Möblierung selbst zu verantworten hat? Er kann die Miete auch in diesem Fall mindern, vorausgesetzt, der Fehler war von ihm nicht zu vertreten.
Das Landgericht Lübeck (1 S 106/13) stützte seine Entscheidung auf ein Sachverständigengutachten, wonach als Grund für den Schimmel im Schlafzimmer ein Baumangel ausgeschlossen werden könne. Aber auch falsches Heizen und Lüften des Mieters sei als Grund nicht feststellbar.
Ursächlich, so der Sachverständige, sei ein großer Kleiderschrank an der nördlich gelegenen Außenwand des Schlafzimmers, der eine Zirkulation der Luft verhindere. Nach Ansicht des Landgerichts müssten Mieter aber nicht damit rechnen, dass das Aufstellen des Schrankes zur Schimmelbildung an der Wand führen würde. Eine derartige Kenntnis bauphysikalischer Zusammenhänge könne nicht vorausgesetzt werden, zumal der Sachverständige selbst nicht eindeutig sagen konnte, wie groß ein Schrank an der Außenwand maximal hätte sein dürfen, um Schimmelbildung zu verhindern. Am besten sei es, so seine Aussage, man stelle gar keinen Schrank an die Wand.
Unser Autor Franz Obst ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Koblenz. Bekanntheit hat er als Streitschlichter in der RTL-TV-Serie „Nachbarschaftsstreit“erreicht. Als Vortragsredner und in Buchveröffentlichungen wie „Nachbar – Deutsch, Deutsch – Nachbar“hat er zudem seine Kompetenz im Umgang mit Konflikten jeglicher, vor allem nachbarschaftlicher Art bewiesen.