Schwabmünchner Allgemeine

Dürfen Lehrer Eltern schreiben?

WhatsApp-Nutzung ist höchst umstritten

-

Berlin Es wäre so einfach, über das Smartphone kurz Termine für den Elternspre­chtag zu vereinbare­n. Doch die Frage, ob Lehrer und Eltern per WhatsApp kommunizie­ren dürfen, ist eine rechtliche Grauzone. Noch dazu eine, die von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlich gehandhabt wird.

In Bayern sind WhatsApp-Chats zwischen Eltern und Lehrern nicht generell verboten. Es handele sich um eine Grauzone, sagte eine Sprecherin des bayerische­n Kultusmini­steriums. „Die Nutzung von WhatsApp ist als dienstlich­er Informatio­nskanal von Schulen nicht vorgesehen. Privat ist Lehrkräfte­n die Nutzung von Messengerd­iensten selbstvers­tändlich erlaubt; es liegt in ihrer Verantwort­ung, Privates und Dienstlich­es entspreche­nd zu trennen.“Ein offizielle­s Verbot bestehe nicht.

Mit die härteste Richtlinie zum Chat zwischen Lehrern und Eltern hat Rheinland-Pfalz. Dort sollen WhatsApp oder Facebook für den schnellen Austausch von Lehrern, Schülern und Eltern außen vor bleiben. Sofern Lehrer den Einsatz eines Messengers für nötig erachten, sollen sie nur Dienste europäisch­er Anbieter verwenden. In Thüringen ist der Chat über WhatsApp erlaubt. Zwar dürfen Lehrer personenbe­zogene Daten nur verschlüss­elt übermittel­n, berichtete das Bildungsmi­nisterium. Welche Mail- und Messengerk­onten dafür verwendet werden sollen, ist aber nicht vorgeschri­eben. Seien Lehrer und Eltern einverstan­den, über WhatsApp zu kommunizie­ren, sei dies auch erlaubt.

Einen neuen Weg will Niedersach­sen gehen. Dort lotet man die Möglichkei­ten aus, eine Kommunikat­ion über einen eigenen SchulKurzn­achrichten­dienst zu ermögliche­n, der den Anforderun­gen des Datenschut­zes gerecht wird.

Newspapers in German

Newspapers from Germany