Schwabmünchner Allgemeine

Petry schweigt vor Gericht

Prozess wegen des Verdachts auf Meineid

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Dresden Die wegen des Verdachts auf Meineid angeklagte frühere AfD-Chefin Frauke Petry will in der mündlichen Verhandlun­g vor dem Dresdner Landgerich­t vorerst nicht das Wort ergreifen. Das erklärte ihr Anwalt Carsten Brunzel zum Prozessauf­takt am Montag. Er verlas eine Erklärung und vertrat die Meinung, dass der Wahlprüfun­gsausschus­s des sächsische­n Landtags Petry überhaupt nicht hätte vereidigen dürfen. „Die Eindeutigk­eit der Rechtslage, der Zeitablauf und die offensicht­lichen Gesamtumst­ände gebieten spätestens an der jetzigen Stelle, dem Verfahren Einhalt zu gebieten“, sagte er.

Petry wird vorgeworfe­n, im November 2015 vor dem Wahlprüfun­gsausschus­s falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Im Kern ging es um ein Darlehen der AfD-Landtagska­ndidaten zur Finanzieru­ng des Wahlkampfe­s. Petry hatte ausgesagt, dass die Bewerber nach Einzug in den Landtag hätten selbst entscheide­n können, ob sie das Darlehen in eine Spende an die AfD umwandeln können. In den Darlehensv­erträgen stand aber, dass der Kandidat in diesem Fall auf die Rückzahlun­g verzichtet. Petry hatte im Vorfeld einen Irrtum eingeräumt. Zugleich hatte sie aber versichert, nicht absichtlic­h falsch ausgesagt zu haben.

Petry hatte nach der Bundestags­wahl 2017 ihre Partei verlassen und sitzt derzeit als fraktionsl­ose Abgeordnet­e im Bundestag und im Landtag. Sie ist mittlerwei­le Vorsitzend­e der Blauen Partei. Zum Prozessauf­takt erschien die 43-Jährige in Begleitung ihres Ehemannes, des Europaabge­ordneten Marcus Pretzell. Er wurde ihr später als Beistand zugeordnet, sodass er neben seiner Frau Platz nehmen durfte.

Petry hält den Prozess für politisch motiviert. „So, wie sich dieser Prozess entwickelt hat, ist er geradezu ein Paradebeis­piel dafür, wie die CDU und die von ihr abhängige Staatsanwa­ltschaft seit inzwischen fast vier Jahren versuchen, mich als Mensch und Politikeri­n immer wieder öffentlich zu beschädige­n“, erklärte sie. Bei einer Verurteilu­ng wegen Meineids droht ihr die Aberkennun­g ihrer Mandate, weil sie das passive Wahlrecht verlieren könnte.

Als erster Zeuge wurde ein Beamter des Landeskrim­inalamtes Sachsen aufgerufen, der Ermittlung­en in dem Fall geführt hatte. Auch der Vorsitzend­e des Wahlprüfun­gsausschus­ses, Marko Schiemann (CDU), sowie der derzeitige Kultusmini­ster Christian Piwarz (CDU) sollten in den Zeugenstan­d treten. Das Gericht hat zunächst Termine bis zum 13. März angesetzt und 27 Zeugen geladen. (dpa)

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Foto: afp Frauke Petry beim Auftakt des MeineidPro­zesses in Dresden.

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