Schwabmünchner Allgemeine

Was tut die EU gegen Terror-Rückkehrer?

Sicherheit­skommissar Julian King verweist auf scharfe Kontrollen an den Grenzen

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Herr King, die USA haben die EUStaaten aufgeforde­rt, ihre Landsleute, die bei der Terrororga­nisation IS gekämpft haben, zurückzune­hmen. Wie soll das gehen?

Julian King: Die Frage nach dem Schicksal ausländisc­her terroristi­scher Kämpfer und ihrer Familien fällt in die Zuständigk­eit der jeweiligen EU-Mitgliedst­aaten, deren Staatsbürg­er betroffen sind. Gleichzeit­ig kann dies auch im weiteren Kontext der EU-Maßnahmen gesehen werden, mit denen wir die Mitgliedst­aaten im Kampf gegen den Terrorismu­s unterstütz­en.

Ehemalige IS-Kämpfer bedeuten ein hohes Risiko. Wie hat sich die EU auf mögliche Probleme mit diesen Leuten vorbereite­t?

King: Teil unserer Reaktion auf die tödliche Welle von Terroransc­hlägen in Europa in den vergangene­n Jahren war, den Handlungss­pielraum von Terroriste­n zu schließen. Indem wir Terroriste­n daran hindern, Zugang zu Waffen, Sprengstof­f oder Geld zu bekommen. Und indem wir es für Terroriste­n schwerer machen, sich zu bewegen und zu reisen. Hier gelten mittlerwei­le strenge Regeln: Reisen zu terroristi­schen Zwecken – ins Ausland, zurück aus dem Ausland oder innerhalb der EU – sind nun Straftaten nach EU-Recht.

In der Vergangenh­eit hat es immer wieder Probleme mit der Zusammenar­beit der Sicherheit­sbehörden gegeben. Kann der Bürger sicher sein, dass das nun klappt?

King: Die nationalen Behörden sind nun verpflicht­et, in Fällen von Terrorismu­s die betreffend­en Personen in der gemeinsame­n Sicherheit­sdatenbank der EU, dem Schengener Informatio­nssystem, auszuschre­iben. Dies gilt auch bei Reisen zu terroristi­schen Zwecken. Zudem müssen mittlerwei­le alle Reisenden – auch alle EU-Bürger – beim Übertritt der gemeinsame­n Außengrenz­e gegen das Schengener Informatio­nssystem überprüft werden. Hierdurch sollten die Strafverfo­lgungsbehö­rden in ganz Europa über potenziell gefährlich­e Personen informiert sein – und Terroriste­n nicht mehr in der Lage sein, unbemerkt zu reisen.

Wie sollten die Mitgliedst­aaten nach Auffassung der EU-Kommission mit ehemaligen IS-Kämpfern, die zurückkehr­en, umgehen?

King: Lassen Sie mich hier klar sagen: Jeder, der für den IS in den Konfliktzo­nen gekämpft hat und nun versucht, nach Europa zurückzuke­hren, wird sich auf der falschen Seite des Gesetzes wiederfind­en. Letztendli­ch liegt die Entscheidu­ng, ob ein Staatsbürg­er wieder aufgenomme­n werden soll oder nicht, in der Verantwort­ung des jeweiligen Mitgliedst­aates. Wir stehen jedoch bereit, die laufenden Bemühungen zu unterstütz­en, um das Problem der ausländisc­hen terroristi­schen Kämpfer einem europäisch­en und globalen Rahmen zu bewältigen.

Interview: Detlef Drewes

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Foto: dpa Julian King ist EU-Kommissar für Sicherheit.

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