Tochter getötet: Freispruch für Mutter aufgehoben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch für eine Mutter aufgehoben, die ihre Tochter getötet hat. Die damals 47-Jährige hatte 2016 die Neunjährige in Lindau am Bodensee getötet, weil sie sich selbst umbringen und ihr Kind nicht allein zurücklassen wollte. Die Frau überlebte und musste sich 2018 vor dem Landgericht Kempten verantworten. Die Strafkammer sah die Frau wegen ihrer psychischen Erkrankung als schuldunfähig an und sprach sie vom Vorwurf des Totschlags frei. Nach der am Montag vom BGH veröffentlichten Revisionsentscheidung hat das Ersturteil aber „einen durchgreifenden Darstellungsmangel“. In dem Prozess hatten Gutachter die Schuldfähigkeit unterschiedlich bewertet. Der BGH bemängelte, dass die Richter nicht ausreichend dargelegt hätten, warum sie sich dem Experten anschlossen, der von einer vollständig aufgehobenen Steuerungsfähigkeit ausging. (dpa)