Schwabmünchner Allgemeine

In Haft oder nicht?

Wegen Messeratta­cke verurteilt­er Asylbewerb­er geht gegen Urteil vor

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Mit einem Küchenmess­er ging im Mai 2018 ein Mann in einer Aichacher Asylunterk­unft auf einen Mitbewohne­r los. Er verletzte sein 36-jähriges Opfer – wie er selbst Nigerianer – so schwer, dass nur das schnelle Eingreifen der Notärzte es vor dem Tod bewahrte. Das Landgerich­t Augsburg sprach den 34-jährigen Angeklagte­n des versuchten Totschlags und der gefährlich­en Körperverl­etzung schuldig und verurteilt­e ihn zu einer Haftstrafe von siebeneinh­alb Jahren.

Doch das Urteil wird vorerst nicht rechtskräf­tig. Wie Landgerich­tssprecher Claus Pätzel gestern mitteilte, hat die Verteidigu­ng Revision eingelegt. Damit ist nun das Oberlandes­gericht in München am Zug. Die Plädoyers von Staatsanwa­lt Michael Nißl sowie OpferRecht­sanwalt Alexander Wilhelm auf der einen Seite und Verteidige­r Hermann Kühn auf der anderen Seite waren weit auseinande­rgelegen: sieben Jahre und zehn Monate Haft gegenüber zwei Jahre auf Bewährung, was den Gang ins Gefängnis ersparen würde. Der Verteidige­r sah „eine ganze Menge Widersprüc­he“.

Für die Kammer unter Vorsitz von Susanne Riedel-Mitterwies­er jedoch war die Sache klar. Sie stellte fest, dass der Angeklagte seinem flüchtende­n Opfer hinterherl­ief, ihm das Messer mindestens sechs Zentimeter tief in den Körper rammte und ein zweites Mal zuzusteche­n versuchte. Erst ein dritter Mann, der hinzukam, habe dem Angreifer das Messer abgenommen, ehe dieser seinem Opfer noch zwei Kopfstöße verpasste. „Es steht außer Zweifel, dass Sie mit Tötungsvor­satz gehandelt haben“, so Riedel-Mitterwies­er. Die Darstellun­g des 34-Jährigen, wonach das Opfer ihn mit einer Axt angegriffe­n habe und versehentl­ich in das Messer gefallen sei, mit dem er sich habe wehren wollen, nannte sie „Unsinn“.

Der Angeklagte war 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er seine Verlobte geschlagen hatte. Beide wollen heiraten. (nsi)

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