Keine Baugenehmigung für die Containerschule
Bauvoranfrage Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Luana-Schule in Großaitingen aus baurechtlichen Gründen ab. Die Antragsteller suchen nun ein anderes Grundstück
So sieht das Grundstück am Klaiberweg aus, auf dem die Containerschule errichtet werden sollte. Daraus wird nun nichts. Großaitingen Die Besucherplätze im Gemeindesaal waren restlos besetzt, es mussten sogar noch Stühle von den Ratstischen in den Zuhörerraum gestellt werden. Dies war möglich, weil gleich acht Gemeinderäte aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen zu Beginn der Sitzung fehlten. Zwei Ratsmitglieder kamen später noch hinzu. Die Beschlussfähigkeit war somit nur knapp gegeben.
Das große Interesse galt wohl vor allem der Entscheidung über die Bauvoranfrage zur Errichtung von Containern für die Luana-Schule am Klaiberweg. Wie berichtet, sollten auf dem etwa 660 Quadratmeter großen Privatgrundstück 27 Container zweistöckig aufgestellt werden, um einen Schulbetrieb für etwa 60 Kinder zu ermöglichen. Diese Containeranlage sollte eine temporäre Übergangslösung für etwa zwei Jahre darstellen, bis ein Grundstück für ein Schulgebäude möglichst in Augsburg gefunden wird.
Bürgermeister Erwin Goßner erläuterte, dass sich die Bebaubarkeit des Grundstücks nach Paragraf 34 Baugesetzbuch richtet und sich das Gebäude somit in die Umgebungsbebauung einfügen müsse. Für die Bauvoranfrage mussten folgende Fragen geklärt werden: Steht einer geplanten temporären Bebauung auf dem Grundstück in Form von Containern grundsätzlich etwas entgegen, sind baurechtliche Verordnungen und Vorschriften eingehalten und ist die Entwässerung gesichert?
Goßner teilte mit, dass nach Ansicht der Gemeindeverwaltung einer Bebauung des Grundstücks mit Containern grundsätzlich nichts entgegenstehe. Allerdings sei sie in diesem Fall der Meinung, dass sich die Kubatur der Containeranlage aufgrund ihrer Fassade und Massivität nicht in die umgebende Bestandsbebauung einfüge. Hinzu käme, dass die Vorgaben der Garagenund Stellplatzsatzung nicht erfüllt werden. Vier von sechs Stellplätzen weisen nicht die erforderliche Länge von sechs Metern auf. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Vakuumkanalsystems, dessen Kapazität bereits die Aufnahmegrenze erreicht hat. Für ein Schulgebäude mit bis zu 60 Schülern ist die Entwässerung deshalb nicht gesichert.
„Auch wenn das Gebäude nur Foto: Hieronymus Schneider temporär als Containeranlage aufgestellt werden soll, erfüllt es nicht die baurechtlichen Festsetzungen“, sagte Goßner abschließend. Dies sahen auch die Gemeinderäte so und erteilten das gemeindliche Einvernehmen einstimmig nicht.
Einige Nachbarn zeigten sich erleichtert, dass auf dem schmalen Grundstück zwischen ihren Wohnhäusern am Klaiberweg nun kein Schulbetrieb stattfinden wird. Die Antragsteller sind aber weiterhin auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück, das bis zu 1000 Quadratmeter groß sein sollte und bitten um Hinweise oder Angebote über die Gemeinde.