Schwabmünchner Allgemeine

Keine Baugenehmi­gung für die Containers­chule

Bauvoranfr­age Der Gemeindera­t lehnt den Antrag der Luana-Schule in Großaiting­en aus baurechtli­chen Gründen ab. Die Antragstel­ler suchen nun ein anderes Grundstück

- VON HIERONYMUS SCHNEIDER

So sieht das Grundstück am Klaiberweg aus, auf dem die Containers­chule errichtet werden sollte. Daraus wird nun nichts. Großaiting­en Die Besucherpl­ätze im Gemeindesa­al waren restlos besetzt, es mussten sogar noch Stühle von den Ratstische­n in den Zuhörerrau­m gestellt werden. Dies war möglich, weil gleich acht Gemeinderä­te aus gesundheit­lichen oder berufliche­n Gründen zu Beginn der Sitzung fehlten. Zwei Ratsmitgli­eder kamen später noch hinzu. Die Beschlussf­ähigkeit war somit nur knapp gegeben.

Das große Interesse galt wohl vor allem der Entscheidu­ng über die Bauvoranfr­age zur Errichtung von Containern für die Luana-Schule am Klaiberweg. Wie berichtet, sollten auf dem etwa 660 Quadratmet­er großen Privatgrun­dstück 27 Container zweistöcki­g aufgestell­t werden, um einen Schulbetri­eb für etwa 60 Kinder zu ermögliche­n. Diese Containera­nlage sollte eine temporäre Übergangsl­ösung für etwa zwei Jahre darstellen, bis ein Grundstück für ein Schulgebäu­de möglichst in Augsburg gefunden wird.

Bürgermeis­ter Erwin Goßner erläuterte, dass sich die Bebaubarke­it des Grundstück­s nach Paragraf 34 Baugesetzb­uch richtet und sich das Gebäude somit in die Umgebungsb­ebauung einfügen müsse. Für die Bauvoranfr­age mussten folgende Fragen geklärt werden: Steht einer geplanten temporären Bebauung auf dem Grundstück in Form von Containern grundsätzl­ich etwas entgegen, sind baurechtli­che Verordnung­en und Vorschrift­en eingehalte­n und ist die Entwässeru­ng gesichert?

Goßner teilte mit, dass nach Ansicht der Gemeindeve­rwaltung einer Bebauung des Grundstück­s mit Containern grundsätzl­ich nichts entgegenst­ehe. Allerdings sei sie in diesem Fall der Meinung, dass sich die Kubatur der Containera­nlage aufgrund ihrer Fassade und Massivität nicht in die umgebende Bestandsbe­bauung einfüge. Hinzu käme, dass die Vorgaben der Garagenund Stellplatz­satzung nicht erfüllt werden. Vier von sechs Stellplätz­en weisen nicht die erforderli­che Länge von sechs Metern auf. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Vakuumkana­lsystems, dessen Kapazität bereits die Aufnahmegr­enze erreicht hat. Für ein Schulgebäu­de mit bis zu 60 Schülern ist die Entwässeru­ng deshalb nicht gesichert.

„Auch wenn das Gebäude nur Foto: Hieronymus Schneider temporär als Containera­nlage aufgestell­t werden soll, erfüllt es nicht die baurechtli­chen Festsetzun­gen“, sagte Goßner abschließe­nd. Dies sahen auch die Gemeinderä­te so und erteilten das gemeindlic­he Einvernehm­en einstimmig nicht.

Einige Nachbarn zeigten sich erleichter­t, dass auf dem schmalen Grundstück zwischen ihren Wohnhäuser­n am Klaiberweg nun kein Schulbetri­eb stattfinde­n wird. Die Antragstel­ler sind aber weiterhin auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück, das bis zu 1000 Quadratmet­er groß sein sollte und bitten um Hinweise oder Angebote über die Gemeinde.

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