Schwabmünchner Allgemeine

Punktabzug für Rechtschre­ibfehler

Bildung Schlechter­e Noten wegen Fehlern im Diktat sind in der Schule normal. Doch in Baden-Württember­g könnten Orthografi­e-Schwächen bald auch in anderen Fächern Konsequenz­en haben. Was bayerische Lehrer dazu sagen

- VON VERONIKA LINTNER

Augsburg Orthografi­e? Oder Orthograph­ie? Oder doch Ortografie? Wer sich fragt, welche Variante dieses sperrigen Fachbegrif­fs die richtige ist, kann sich auch mit einem anderen Wort begnügen: Orthografi­e ist Rechtschre­ibung. Die Lehre von der richtigen Schreibwei­se der Wörter, so wie sie an Schulen vermittelt wird. In Baden-Württember­g könnten Rechtschre­ibfehler für Schüler bald Folgen haben – nicht nur im Fach Deutsch. Eine Verordnung soll das untermauer­n: „Schwerwieg­ende und gehäufte Rechtschre­ibfehler können bei der Bewertung der Leistung mit einem Notenabzug bis zu einer Note geahndet werden“, heißt es in einem Entwurf des Kultusmini­steriums. Dies soll für alle Fächer gelten.

Die Idee ist nicht neu. In BadenWürtt­emberg gab es in der Notenbildu­ngsverordn­ung bis 2002 schon eine Regelung, wie Rechtschre­ibfehler bewertet werden sollen. Nun will Kultusmini­sterin Susanne Eisemann die Vorgabe wieder einführen. „Rechtschre­ibung ist eine elementare Kulturtech­nik und gehört wie Lesen und Rechnen zu den Schlüsselq­ualifikati­onen“, erklärte sie. Die Regelung soll Lehrer zudem rechtlich absichern, wenn sie Punkte für Rechtschre­ibfehler abziehen. Im kommenden Schuljahr könnte die Verordnung schon in Kraft treten. Kinder, die an einer Rechtschre­ibschwäche leiden, haben aber nichts zu befürchten. Für sie, und für Grundschül­er, soll die Regelung nicht gelten.

In Bayern gibt es für Gymnasien, Real- und Mittelschu­len ähnliche Vorgaben in der Schulordnu­ng. Dort heißt es: „Bei schriftlic­hen Arbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrich­tigkeit sowie Ausdrucksm­ängel zu kennzeichn­en und können angemessen bewertet werden.“Simone Fleischman­n, Präsidenti­n des Bayerische­n Lehrerverb­ands BLLV, sagt dazu: „Ob man eine höhere Rechtschre­ib-Kompetenz mit schärferen Vorgaben erreichen kann, ist fraglich.“Ihr Verband setze sich kritisch damit auseinande­r, wie Noten vergeben werden. „Wir wollen vor allem Stärken fördern.“An Grundschul­en gelte bei der Notenverga­be grundsätzl­ich: Inhalt geht vor Rechtschre­ibung – außer im Fach Deutsch. Anders verhält es sich an Realschule­n und Gymnasien: Dort sprechen sich Lehrer in der jeweiligen Fachgruppe ab. Notenabzüg­e sind durchaus möglich. „Während zum Beispiel Geschichts­lehrer die Rechtschre­ibung als Kriterium berücksich­tigen, nehmen Mathematik­lehrer eher davon Abstand.“

Fleischman­n sagt, dass sich die Rechtschre­ib-Kompetenz merklich verschlech­tert habe. Sie erhalte Rückmeldun­gen von Vertretern aus der freien Wirtschaft, die über sprachlich­e Wissenslüc­ken bei jungen Bewerbern klagen.

Die Frage, wie sich die richtige Schreibung vermitteln lässt, löst immer wieder Debatten aus. In vielen Grundschul­en wird Rechtschre­ibung zuerst ohne Regeln gelehrt: Schreiben nach Gehör. Eine Studie der Universitä­t Bonn besagt wiederum, dass sich Rechtschre­ibung am besten ganz klassisch mit der Fibel und strengen Regeln erlernen lässt.

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Rechtschre­ibfehler können Schülern eine gute Note kosten. Foto: S. Gollnow, dpa

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