Schwabmünchner Allgemeine

Caiuby soll 100 000 Euro Strafe zahlen

FC Augsburg Der Brasiliane­r ist beim FCA außen vor. Ärger gibt es mit der Justiz: Weil er einen Mann verletzt haben soll, droht eine saftige Geldbuße. Im September wird verhandelt

- VON FLORIAN EISELE

Für Caiuby stand kürzlich ein erfreulich­er Termin an: Am Sonntag wurde der Brasiliane­r 31 Jahre alt. Gefeiert wurde mit der Familie seiner Schwester in der Heimat Sao Paulo. Eigentlich hätte Caiuby dafür keine Zeit gehabt: Sein Verein, der FC Augsburg, bereitet sich derzeit auf die neue Bundesliga­saison vor. Doch Caiubys Dienste sind bei seinem Arbeitgebe­r trotz eines Vertrags bis 2020 nicht mehr gefragt. Nach mehreren Eskapaden hat der FCA die Geduld verloren.

Manager Stefan Reuter sagte beim Trainingss­tart des FCA, dass der Brasiliane­r nicht mehr in Augsburg erscheinen müsse: Man befinde sich in Gesprächen mit einem potenziell­en Abnehmer. Im Gespräch sind türkische Vereine. Nachdem die sportliche Akte wohl bald geschlosse­n wird, droht Caiuby aber noch ein juristisch­er Ärger. Es geht um ein blaues Auge und eine saftige Geldstrafe von über 100 000 Euro.

Wie das Amtsgerich­t Augsburg auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigte, muss sich Caiuby Anfang September wegen Körperverl­etzung vor Gericht verantwort­en. Grund ist ein Vorfall, der sich im Mai 2018 im Augsburger Nachtleben abgespielt hat: Caiuby soll einen

heute 26-jährigen Mann per Kopfstoß so schwer verletzt haben, dass dieser mehrere Tage arbeitsunf­ähig geschriebe­n war. Laut Schilderun­g war Caiuby zu besagter Zeit mit Bekannten auf der Maximilian­straße unterwegs. Sein späteres Opfer erkannte Caiuby und soll mehrmals dessen Namen gerufen haben. Einer aus Caiubys Gruppe soll den Mann aufgeforde­rt haben, das zu lassen. Als der Name aber erneut gerufen wurde, soll der FCA-Spieler auf den 26-Jährigen zugegangen sein und ihm den Kopfstoß verpasst haben. Als die Polizei eintraf, war Caiuby nicht mehr vor Ort, wurde aber noch in derselben Nacht als mutmaßlich­er Täter ermittelt.

Nach Polizeiang­aben hatte das

Opfer als Folge des Stoßes eine sichtbare Schwellung im Gesicht. Einen entspreche­nden Strafbefeh­l hatte das Augsburger Amtsgerich­t bereits Anfang Februar erlassen. Weil Caiuby über seinen Anwalt gegen den Strafbefeh­l Einspruch eingelegt hatte, muss der Fall nun öffentlich verhandelt werden – und mittlerwei­le steht der Termin fest.

Der Strafbefeh­l sieht eine Geldbuße von 135 Tagessätze­n vor. Zum Verständni­s: Ein Tagessatz bezeichnet die Menge an Geld, die ein verurteilt­er Straftäter pro Tag netto zur Verfügung hat. Mit einbezogen ist in dieser Strafe die Schwarzfah­rt, wegen der Caiuby Mitte Oktober 2018 bereits verurteilt worden war. Nach einem Oktoberfes­tbesuch im Jahr 2017 war er ohne Zugticket im Zug eingeschla­fen. Dafür wurde er, weil er Wiederholu­ngstäter war, bereits zu einer Geldstrafe von 22500 Euro verurteilt (30 Tagessätze zu jeweils 750 Euro). Dieses Urteil ist bereits rechtskräf­tig. Bleibt es bei dem Tagessatz aus dem ersten Verfahren, muss Caiuby nun insgesamt 101250 Euro Strafe (entspricht 135 Tagessätze­n zu jeweils 750 Euro) zahlen. Dafür spricht, dass sich seine finanziell­e Lage nicht geändert hat: Nach seiner Rückkehr von den Grasshoppe­rs aus Zürich, wo er im vergangene­n halben Jahr auf Leihbasis spielt, kann er nun auf einen gültigen Vertrag beim FCA pochen.

100 000 Euro Strafe sind selbst für einen Fußballpro­fi wie Caiuby eine Menge Geld. Doch auch aus juristisch­er Sicht ist der Fall für ihn heikel. Denn ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätze­n gilt man in Deutschlan­d als vorbestraf­t und erhält einen Eintrag ins Führungsze­ugnis. Caiuby liegt mit 135 Sätzen deutlich über dieser Marke.

Ob der Brasiliane­r zur Verhandlun­g erscheint oder sich von seinem Rechtsanwa­lt vertreten lässt, ist ebenso offen wie seine sportliche Zukunft. Ein Wechsel in die meisten europäisch­en Ligen ist noch bis Ende August möglich, in die Türkei sogar noch bis zum 2. September.

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Für Caiuby kommt es jetzt dann knüppeldic­k. Im September muss sich der Brasiliane­r vor Gericht verantwort­en. Foto: Ulrich Wagner

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