Schwabmünchner Allgemeine

Wie Uber Gesetze umfährt

Mobilität Der Fahrdienst­vermittler aus Kalifornie­n kämpft gegen viel Gegenwind. Nun hat der Konzern seine Lizenz in London verloren und auch in Deutschlan­d droht ihm ein Verbot. Doch die Uber-Taxis rollen weiter

- VON ELISA-MADELEINE GLÖCKNER

Augsburg Wer durchs Ausland tourt, greift oft auf Fahrdienst­leister wie Uber zurück. Das ist einfacher und billiger, im Zweifel auch progressiv­er als der Ruf nach einem Taxi. Immer häufiger aber wird diese neue und schnell wachsende Konkurrenz der Mobilitäts­branche ausgebrems­t – so jedenfalls ist es jetzt in London geschehen.

In der größten westeuropä­ischen Stadt ist Uber ab sofort nicht mehr zugelassen. Das hat die zuständige Behörde „Transport for London“oder TfL am Montag verkündet. Nach mehreren Verstößen, die die Sicherheit der Passagiere gefährdet hätten, hieß es vonseiten der Behörde, werde die Lizenz nicht verlängert. Uber wird etwa vorgeworfe­n, dass nicht-autorisier­te Fahrer Kunden befördert hätten – und zwar in mindestens 14000 Fällen. Für den kalifornis­chen Großkonzer­n bedeutet der Verlust seiner Zulassung einen herben Rückschlag. Zumal das Unternehme­n erst im Mai 2019 in New York an die Börse gegangen ist. Seitdem ist der Kurs um ein Drittel gesunken und lag zuletzt bei nur 29,50 Dollar.

Neu sind die Probleme für Uber in Großbritan­nien allerdings nicht. Schon im September 2017 wurde dem Fahrdienst­vermittler die Lizenz für die Neun-Millionen-Metropole entzogen, nachdem das Unternehme­n kriminelle Vorfälle einiger Angestellt­er nicht gemeldet hatte. Es konnte außerdem nicht nachweisen, dass die Fahrer über Versicheru­ngen und Ausbildung­en verfügen und Kontrollme­chanismen gegen Betrug bestehen. Das Unternehme­n bekräftigt­e, dass man alle Missstände abgestellt habe. Das sah die TfL anders: Zwar hätten sich Unternehme­nskultur und Führung verbessert, räumte die Behörde ein. Aber das reiche noch nicht. Also lief die Zulassung für London in der Nacht zum Dienstag einfach aus.

Mit Rechtsstre­iten und Verboten kämpft das Unternehme­n, das 2018 11,3 Milliarden US-Dollar Umsatz eingefahre­n hat, auch auf dem europäisch­en Festland. In Deutschlan­d zum Beispiel, wo Uber seit Oktober 2014 und in mittlerwei­le sieben Gebieten, darunter Stuttgart, Berlin und München, aktiv ist. Grundsätzl­ich arbeitet der Konzern mit ver

In London nutzten etwa 3,5 Millionen Menschen die Uber-App, 45 000 sind dort als Fahrer registrier­t.

Foto: Oliver Berg, dpa schiedenen Geschäftsm­odellen. Den Dienst UberPop zum Beispiel, bei dem Privatleut­e in ihren Autos Passagiere gegen Entgelt herumfahre­n, hat der Europäisch­e Gerichtsho­f im vergangene­n Jahr in Frankreich verboten. Mit UberX unternahm die Firma einen neuen Anlauf, um sich mit ebendiesem Konzept in Deutschlan­d zu etablieren. Dabei können Kunden Mietwagen inklusive Fahrer über die Uber-App ordern. Wer diesen Transportw­eg wählt, kommt insgesamt günstiger weg als beim Wettbewerb­er mit gelbem Schild – und genau darin sieht das Taxi-Gewerbe eine ruinöse Konkurrenz heranwachs­en.

Um das zu verhindern, klagte ein Mitglied der Genossensc­haft Taxi Ruf Köln vor dem hiesigen Landgerich­t. Uber unterlag. Und erhielt eine einstweili­ge Verfügung, die es dem Konzern untersagt, UberX in Deutschlan­d bereitzust­ellen. Das Angebot, so heißt es in der Begründung des Gerichts, verstoße gegen das Personenbe­förderungs­gesetz. Konkret verbietet die einstweili­ge Anordnung, die App „für Mietwagenf­ahrer und Mietwagenu­nternehmer für die Vermittlun­g von Fahraufträ­gen einzusetze­n“. Bei Zuwiderhan­dlung drohen 250000 Euro Ordnungsge­ld oder sechs Monate Haft (Aktenzeich­en 81 O 74/19).

Im Gegensatz zu einem Gerichtsur­teil in einem Klageverfa­hren gilt eine solche Verfügung aber erst dann, wenn die Gegenseite sie bekommen hat. Und das blieb lange aus. Die Europa-Zentrale des Unternehme­ns in Amsterdam hat die Annahme zunächst verweigert, weil das Schriftstü­ck auf Deutsch verfasst sei. Eine niederländ­ische Übersetzun­g ist einer Sprecherin des Gerichts zufolge im September angefertig­t und verschickt worden. Über deren Verbleib ist bisher nichts bekannt. Dabei traf das Landgerich­t die Entscheidu­ng schon im Juli 2019 – vor mehr als vier Monaten.

Bis das geklärt ist, verkehren die Uber-Taxis weiter. In Großbritan­nien, wo der US-Konzern immer noch Berufung gegen das LizenzVerb­ot einlegen kann. Und in Deutschlan­d. Hier will Uber sogar expandiere­n: aufs Land. Durch fünf Gemeinden östlich von München etwa können Kunden des Mobilitäts­anbieters erstmals zu Festpreise­n fahren. (mit dpa)

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany