Große Neugier auf die Welt
Bilderbuch Wissenswertes für Kinder über Entdecker und Abenteurer
„In diesem Buch reisen wir über die Meere, durch Wüsten und Gebirge, durch den Dschungel, ins ewige Eis und sogar in den Weltraum!“Wenn das kein Versprechen ist... Anita Ganeri wendet sich mit dem BilderBuch „Bis ans Ende der Welt“zwar vor allem an kleine Leser mit großer Neugier. Aber die Begegnung mit 22 Entdeckern, von Michael Mullan anschaulich illustriert, bringt auch für Erwachsene neue Erkenntnisse.
Sie reisten nicht immer im Namen der Wissenschaft, manche waren auch Schatzsucher oder Abenteurer. Trotzdem veränderten Entdecker wie Marco Polo, Vasco da Gama oder Kolumbus die Welt für immer – und nicht immer zum Besseren. Eine Ausnahme war Mary Kingsley, die sieben Jahre lang von 1893 bis zu ihrem Tod vor allem auf dem afrikanischen Kontinent unterwegs war und die Ausbeutung der afrikanischen Länder anprangerte. Mit Tensing Norgay bekam auch der Sherpa den ihm zustehenden Platz neben dem Neuseeländer Edmund Hillary. Denn sie standen bei
Blick ins Buch: Die Erfolge großer Entdecker bringt das übersichtlich illustrierte Bilderbuch Kindern näher. Foto: Verlag
de als Erste auf dem höchsten Berg der Welt.
Von 500 v. Chr., als Hanno der Seefahrer entlang der Westküste Afrikas segelte, bis zur Mondfahrt kann man in dem Buch durch die Geschichte der Menschheit blättern. Zu jeder Entdecker-Doppelseite gibt es eine Karte, auf der man die
Reise verfolgen kann. Auch die von Amelia Earhart, jener wagemutigen Pilotin, die allein über den Atlantik flog und im Alter von 40 Jahren verschollen ging. Lilo Solcher
OAnita Ganeri/Michael Mullan. Bis ans Ende der Welt, Knesebeck, 48 S., 16 Euro
Manchmal sind es Kleinigkeiten, die einen Urlaub ruinieren – zum Beispiel eine defekte Warnleuchte im Flugzeug. Doch Reisende bleiben dann nicht auf ihren Kosten sitzen, zeigt ein Urteil. Wenn eine Airline einen Flug wegen einer defekten Warnleuchte annulliert, muss sie den Passagieren eine Entschädigung zahlen. Fällt die gesamte Reise eines Kunden ins Wasser, weil kein Ersatzflug freie Plätze hat, muss die Fluggesellschaft auch die Stornokosten für das Hotel tragen. Das entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 31 C 2052/18 (15)).
In dem verhandelten Fall ging es um einen Kurzurlaub von wenigen Tagen in Marseille. Der Flug ab Frankfurt musste wegen einer defekten Warnleuchte im Flieger annulliert werden. Zunächst deutete die Leuchte auf ein mögliches Feuer hin, was sich jedoch als Fehlalarm herausstellte. Der Flug fiel trotzdem aus. Vor dem
Nachtflugverbot am Abend konnte keine andere Maschine abheben. Weil der Kläger auch nicht auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht werden konnte, sagte er den Urlaub ab. Im Hotel fielen Stornogebühren an. Der Mann bekam von der Fluggesellschaft die Ticketkosten erstattet. Er forderte vor Gericht aber auch eine Entschädigung von zweimal 250 Euro für sich und seine Begleitung sowie eine Erstattung der Hotel-Stornokosten von 307,57 Euro. Die Airline berief sich auf außergewöhnliche Umstände, die von der Zahlung befreien würden. Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die defekte Warnleuchte und die weiteren Verzögerungen im Betriebsablauf seien keinesfalls als außergewöhnlicher Umstand zu werten.
Der Reisende bekam sowohl die Entschädigung nach EU-Recht als auch die Stornokosten erstattet. Über das Urteil berichtet die Zeitschrift „Reise Recht aktuell“(Ausgabe 4/2019). (dpa)