Schwabmünchner Allgemeine

Große Neugier auf die Welt

Bilderbuch Wissenswer­tes für Kinder über Entdecker und Abenteurer

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„In diesem Buch reisen wir über die Meere, durch Wüsten und Gebirge, durch den Dschungel, ins ewige Eis und sogar in den Weltraum!“Wenn das kein Verspreche­n ist... Anita Ganeri wendet sich mit dem BilderBuch „Bis ans Ende der Welt“zwar vor allem an kleine Leser mit großer Neugier. Aber die Begegnung mit 22 Entdeckern, von Michael Mullan anschaulic­h illustrier­t, bringt auch für Erwachsene neue Erkenntnis­se.

Sie reisten nicht immer im Namen der Wissenscha­ft, manche waren auch Schatzsuch­er oder Abenteurer. Trotzdem veränderte­n Entdecker wie Marco Polo, Vasco da Gama oder Kolumbus die Welt für immer – und nicht immer zum Besseren. Eine Ausnahme war Mary Kingsley, die sieben Jahre lang von 1893 bis zu ihrem Tod vor allem auf dem afrikanisc­hen Kontinent unterwegs war und die Ausbeutung der afrikanisc­hen Länder anprangert­e. Mit Tensing Norgay bekam auch der Sherpa den ihm zustehende­n Platz neben dem Neuseeländ­er Edmund Hillary. Denn sie standen bei

Blick ins Buch: Die Erfolge großer Entdecker bringt das übersichtl­ich illustrier­te Bilderbuch Kindern näher. Foto: Verlag

de als Erste auf dem höchsten Berg der Welt.

Von 500 v. Chr., als Hanno der Seefahrer entlang der Westküste Afrikas segelte, bis zur Mondfahrt kann man in dem Buch durch die Geschichte der Menschheit blättern. Zu jeder Entdecker-Doppelseit­e gibt es eine Karte, auf der man die

Reise verfolgen kann. Auch die von Amelia Earhart, jener wagemutige­n Pilotin, die allein über den Atlantik flog und im Alter von 40 Jahren verscholle­n ging. Lilo Solcher

OAnita Ganeri/Michael Mullan. Bis ans Ende der Welt, Knesebeck, 48 S., 16 Euro

Manchmal sind es Kleinigkei­ten, die einen Urlaub ruinieren – zum Beispiel eine defekte Warnleucht­e im Flugzeug. Doch Reisende bleiben dann nicht auf ihren Kosten sitzen, zeigt ein Urteil. Wenn eine Airline einen Flug wegen einer defekten Warnleucht­e annulliert, muss sie den Passagiere­n eine Entschädig­ung zahlen. Fällt die gesamte Reise eines Kunden ins Wasser, weil kein Ersatzflug freie Plätze hat, muss die Fluggesell­schaft auch die Stornokost­en für das Hotel tragen. Das entschied das Amtsgerich­t Frankfurt am Main (Az.: 31 C 2052/18 (15)).

In dem verhandelt­en Fall ging es um einen Kurzurlaub von wenigen Tagen in Marseille. Der Flug ab Frankfurt musste wegen einer defekten Warnleucht­e im Flieger annulliert werden. Zunächst deutete die Leuchte auf ein mögliches Feuer hin, was sich jedoch als Fehlalarm herausstel­lte. Der Flug fiel trotzdem aus. Vor dem

Nachtflugv­erbot am Abend konnte keine andere Maschine abheben. Weil der Kläger auch nicht auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht werden konnte, sagte er den Urlaub ab. Im Hotel fielen Stornogebü­hren an. Der Mann bekam von der Fluggesell­schaft die Ticketkost­en erstattet. Er forderte vor Gericht aber auch eine Entschädig­ung von zweimal 250 Euro für sich und seine Begleitung sowie eine Erstattung der Hotel-Stornokost­en von 307,57 Euro. Die Airline berief sich auf außergewöh­nliche Umstände, die von der Zahlung befreien würden. Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die defekte Warnleucht­e und die weiteren Verzögerun­gen im Betriebsab­lauf seien keinesfall­s als außergewöh­nlicher Umstand zu werten.

Der Reisende bekam sowohl die Entschädig­ung nach EU-Recht als auch die Stornokost­en erstattet. Über das Urteil berichtet die Zeitschrif­t „Reise Recht aktuell“(Ausgabe 4/2019). (dpa)

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