Bluttat im Park
Justiz Ein junger Mann aus Augsburg wird im Mai in Berlin getötet. Nun hat der Prozess gegen den Mann begonnen, der ihn umgebracht haben soll. Was sich die Eltern des Opfers erhoffen
Der junge Mann war noch nicht lange in Berlin, erst im April hatte es ihn aus Augsburg in die Hauptstadt gezogen. Dort hielt sich der 28-Jährige offenbar im Obdachlosenmilieu auf, in Anlagen etwa wie dem Treptower Park im Südosten der Millionenstadt. Am 18. Mai wurde der Mann aus Augsburg in diesem Park umgebracht; der Täter schlug nach Erkenntnissen der Ermittler mit einer Flasche oder einem anderen stumpfen Gegenstand auf ihn ein. Der 28-Jährige erlitt schwerste Verletzungen, Knochenbrüche, ein Schädel-Hirn-Trauma. Er starb wenig später. Spaziergänger fanden die Leiche des Mannes am Tag drauf in einem Gebüsch nahe des Sowjetischen Ehrenmals.
Seit zwei Wochen muss sich ein Mann vor der 21. Strafkammer des Berliner Landgerichtes verantworten, der für die Bluttat verantwortlich sein soll: Marcel D., 44 Jahre alt, ein Obdachloser aus Berlin. Eineinhalb Wochen nach der Tat war er im Berliner Bezirk Lichtenberg festgenommen worden, zusammen mit einer 34-jährigen Frau. Zeugenaussagen hatten die Polizei auf die Spur der beiden gebracht. Die Frau gilt allerdings schon lange nicht mehr als Beschuldigte in dem Verfahren, sie wird nun als Zeugin geführt. Marcel D. aber sitzt seit seiner Festnahme in U-Haft.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag und Unterschlagung vor. Er soll, nachdem der 28-Jährige bereits tot war, noch einmal an den Tatort zurückgekehrt sein, um Handy und das Portemonnaie des Mannes an sich zu nehmen. Die Berliner Kripo-Ermittler gehen da
von aus, dass sich der Angeklagte erst zu dieser Tat entschloss, als der Mann aus Augsburg bereits gestorben war. Die Staatsanwaltschaft stuft das Tötungsdelikt nicht als Mord ein, sondern als Totschlag, sie sieht also keines der sogenannten Mordmerkmale vorliegen, etwa Mordlust oder Habgier.
War es so, wie es in der Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft
steht? Zum Prozessauftakt hat der Angeklagte geschwiegen, wie das Berliner Landgericht mitteilt, die entscheidenden Verhandlungstage in dem Verfahren stehen offenbar noch aus. Enden könnte es im Januar. Ursprünglich sollte der Prozess Mitte Dezember fertig sein, die Kammer hat aber mittlerweile weitere Verhandlungstage angesetzt, auch da ein DNA-Gutachten noch
nicht fertig ist. In der DNA ist die Erbinformation gespeichert – der genetische Fingerabdruck. DNA findet sich etwa in Blut, Hautschuppen und Sperma. DNA-Spuren sind oft ein entscheidendes Beweismittel in Prozessen um Kapitaldelikte, zumal dann, wenn Angeklagte schweigen.
Die Augsburger Anwältin Mandana Mauss vertritt die Eltern des
28-jährigen Opfers, die als Nebenkläger am Prozess in Berlin teilnehmen. Sie sagt, ihre Mandanten wünschten sich, dass die Wahrheit ans Licht kommt – und dass der Täter eine gerechte Strafe bekommt. Der Anwalt des Angeklagten war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Am Mittwoch wird der Prozess am Landgericht fortgesetzt.