Was sich nach dem 1. Februar ändert
● Was ändert sich am 1. Februar im Alltag? Nichts, sagt die EU-Kommission. Denn unmittelbar nach dem Austritt beginnt eine Übergangsphase bis
31. Dezember. „Bis zu diesem Zeitpunkt ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher in der EU und im Vereinigten Königreich keine Änderungen“, versichert die Brüsseler Behörde. Man kann reisen wie bisher, ohne Roaming-Gebühren beim Handy. Man kann ohne Sorge
Waren von britischen Webseiten bestellen. Oder wie bisher mit EU-Stipendien in Großbritannien studieren.
● Was ändert sich für Großbritannien? Übergangsphase heißt: Großbritannien ist zwar raus und offiziell Drittstaat, hält sich aber bis Jahresende an alle EU-Regeln und zahlt in den EU-Haushalt ein. Alle EU-Programme laufen in Großbritannien weiter. Nur darf das Land in Brüssel nicht mehr mitreden. Es hat keine Vertretung mehr in der EU-Kommission, bei Ministerräten, bei EU-Gipfeln oder im EU-Parlament. Dort verlieren am 1. Februar 73 britische Abgeordnete ihr Mandat. 27 frei werdende Sitze gehen an Nachrücker aus 14 EU-Staaten, die bisher gemessen an der Bevölkerung zu schwach vertreten waren. 46 Sitze werden in einer Reserve geparkt.
● Was ist schon vertraglich geregelt? Im Austrittsvertrag ist die wichtigste Vereinbarung die für eine offene Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland.
So ist festgelegt, dass in Nordirland in jedem Fall für die nächsten Jahre einige Regeln des EU-Binnenmarkts und besondere Zollregeln gelten. Im Übrigen klärt der Vertrag, wie viel Großbritannien noch für offene Rechnungen an die EU zahlen muss. Es gibt diverse Übergangsregeln. Und abgemacht ist auch: Parmaschinken, bayerisches Bier und andere regionale Esswaren bleiben in Großbritannien geschützt – ebenso wie „walisisches Lamm“und vieles mehr in der EU.