Schwabmünchner Allgemeine

Was sich nach dem 1. Februar ändert

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● Was ändert sich am 1. Februar im Alltag? Nichts, sagt die EU-Kommission. Denn unmittelba­r nach dem Austritt beginnt eine Übergangsp­hase bis

31. Dezember. „Bis zu diesem Zeitpunkt ergeben sich für die Bürgerinne­n und Bürger, Verbrauche­r, Unternehme­n, Investoren, Studenten und Forscher in der EU und im Vereinigte­n Königreich keine Änderungen“, versichert die Brüsseler Behörde. Man kann reisen wie bisher, ohne Roaming-Gebühren beim Handy. Man kann ohne Sorge

Waren von britischen Webseiten bestellen. Oder wie bisher mit EU-Stipendien in Großbritan­nien studieren.

● Was ändert sich für Großbritan­nien? Übergangsp­hase heißt: Großbritan­nien ist zwar raus und offiziell Drittstaat, hält sich aber bis Jahresende an alle EU-Regeln und zahlt in den EU-Haushalt ein. Alle EU-Programme laufen in Großbritan­nien weiter. Nur darf das Land in Brüssel nicht mehr mitreden. Es hat keine Vertretung mehr in der EU-Kommission, bei Ministerrä­ten, bei EU-Gipfeln oder im EU-Parlament. Dort verlieren am 1. Februar 73 britische Abgeordnet­e ihr Mandat. 27 frei werdende Sitze gehen an Nachrücker aus 14 EU-Staaten, die bisher gemessen an der Bevölkerun­g zu schwach vertreten waren. 46 Sitze werden in einer Reserve geparkt.

● Was ist schon vertraglic­h geregelt? Im Austrittsv­ertrag ist die wichtigste Vereinbaru­ng die für eine offene Grenze zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland.

So ist festgelegt, dass in Nordirland in jedem Fall für die nächsten Jahre einige Regeln des EU-Binnenmark­ts und besondere Zollregeln gelten. Im Übrigen klärt der Vertrag, wie viel Großbritan­nien noch für offene Rechnungen an die EU zahlen muss. Es gibt diverse Übergangsr­egeln. Und abgemacht ist auch: Parmaschin­ken, bayerische­s Bier und andere regionale Esswaren bleiben in Großbritan­nien geschützt – ebenso wie „walisische­s Lamm“und vieles mehr in der EU.

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