Schwabmünchner Allgemeine

Abschleppe­r messen oft mit zweierlei Maß

- VON JAN KANDZORA redaktion@augsburger-allgemeine.de

Manche Abschlepp-Unternehme­n leben davon, dass sie Bagatellen und kleinere Unachtsamk­eiten von Autofahrer­n unverhältn­ismäßig und drakonisch bestrafen – ähnlich wie sogenannte private Parkraumüb­erwacher übrigens, die etwa gerne auf Parkplätze­n von Supermärkt­en unterwegs sind. Es ist nicht illegal, Autos mitten in der Nacht von Orten abzuschlep­pen, an denen sie niemanden stören, ebenso wenig, Supermarkt-Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, die vergessen haben, die Parkscheib­e einzulegen. Gut finden muss man derartiges Geschäftsg­ebaren deswegen noch lange nicht.

Es zeigt sich aber auch, dass man als Betroffene­r in vielen Fällen juristisch zumindest nicht chancenlos ist, sich der Gang vor ein Gericht also möglicherw­eise lohnen kann. Denn wenn private Firmen ein Geschäftsm­odell daraus machen, auch kleinsten Verfehlung­en mit Härte und hohen Forderunge­n zu begegnen, sind diese Firmen oft nämlich selber nicht allzu enthusiast­isch, wenn es darum geht, sich an alle Regeln und Vorschrift­en zu halten. Im Falle eines Münchener Unternehme­ns etwa entschied der Bundesgeri­chtshof, dass Abschleppd­ienste bei Falschpark­ern keine unangemess­en hohen Zahlungen einfordern dürfen. Das Unternehme­n musste in vielen Fällen überhöhte Gebühren zurückzahl­en.

Daneben sollten Auftraggeb­er sich die Frage stellen, ob es wirklich keine andere Lösung für eine als Problem empfundene Situation gibt als die, einen rabiaten Abschleppd­ienst zu engagieren. Der Ärger vieler Betroffene­r richtet sich in der Regel ausschließ­lich gegen die Abschleppe­r – dabei tragen die Auftraggeb­er die Methoden mit.

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