Abschlepper messen oft mit zweierlei Maß
Manche Abschlepp-Unternehmen leben davon, dass sie Bagatellen und kleinere Unachtsamkeiten von Autofahrern unverhältnismäßig und drakonisch bestrafen – ähnlich wie sogenannte private Parkraumüberwacher übrigens, die etwa gerne auf Parkplätzen von Supermärkten unterwegs sind. Es ist nicht illegal, Autos mitten in der Nacht von Orten abzuschleppen, an denen sie niemanden stören, ebenso wenig, Supermarkt-Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen, die vergessen haben, die Parkscheibe einzulegen. Gut finden muss man derartiges Geschäftsgebaren deswegen noch lange nicht.
Es zeigt sich aber auch, dass man als Betroffener in vielen Fällen juristisch zumindest nicht chancenlos ist, sich der Gang vor ein Gericht also möglicherweise lohnen kann. Denn wenn private Firmen ein Geschäftsmodell daraus machen, auch kleinsten Verfehlungen mit Härte und hohen Forderungen zu begegnen, sind diese Firmen oft nämlich selber nicht allzu enthusiastisch, wenn es darum geht, sich an alle Regeln und Vorschriften zu halten. Im Falle eines Münchener Unternehmens etwa entschied der Bundesgerichtshof, dass Abschleppdienste bei Falschparkern keine unangemessen hohen Zahlungen einfordern dürfen. Das Unternehmen musste in vielen Fällen überhöhte Gebühren zurückzahlen.
Daneben sollten Auftraggeber sich die Frage stellen, ob es wirklich keine andere Lösung für eine als Problem empfundene Situation gibt als die, einen rabiaten Abschleppdienst zu engagieren. Der Ärger vieler Betroffener richtet sich in der Regel ausschließlich gegen die Abschlepper – dabei tragen die Auftraggeber die Methoden mit.