Ab Freitag gelten strengere CoronaRegeln
Bundesweit gibt es ab Dienstag Verschärfungen der Corona-Auflagen. Weil in Augsburg die Fallzahlen sehr hoch sind, zieht die Stadt den Schritt vor. Was jetzt gilt
Seit Anfang November gelten bundesweit zusätzliche Corona-Regelungen. Sie beinhalten unter anderem, dass Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben müssen. Lediglich der Außerhausverkauf ist erlaubt. Dies gilt weiter bis 20. Dezember. Bund und Länder haben sich darüber hinaus geeinigt, dass es zu zusätzlichen Verschärfungen ab Dienstag nächster Woche kommt. So ist dann in Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern Fläche, was für Einkaufscenter und große Kaufhäuser gilt, nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt.
Weil in Augsburg die CoronaFallzahlen weiterhin sehr hoch sind, geht die Stadt bei den Corona-Regeln jedoch einen Schritt weiter. Der Zeitpunkt, ab wann die verschärften Beschränkungen gelten, wird vorgezogen: ab Freitag, 18 Uhr.
Die Stadt Augsburg hat rechtlich die Möglichkeit, aufgrund der aktuellen Corona-Lage abweichende Entscheidungen zu treffen. Wie Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) am Donnerstag sagte, habe sich die Stadt stark an den Vorgaben von Bund und Ländern orientiert. Ein Teil der Maßnahmen, die am Dienstag von Eva Weber bereits für Augsburg vorgestellt wurden, gelten künftig auch für andere Gebiete in Bayern, in denen die Corona-Zahlen sehr hoch sind.
Am Donnerstag bestätigte das Gesundheitsamt 145 neue Covid19-Fälle in Augsburg. In den vergangenen sieben Tagen wurden 831 Neuinfektionen im Stadtgebiet gemeldet. Das entspricht etwa 278,9 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben
Tagen. Der Inzidenzwert ging damit gegenüber dem Vortag etwas zurück.
Kurzfristig umgeschwenkt ist die Stadt noch einmal bei der erlaubten Kundenzahl im Handel. Hier war zunächst vorgesehen, dass für alle Geschäfte die Formel „Ein Kunde pro 20 Quadratmeter“gilt – auch für kleinere Fachgeschäfte. Derzeit sind es in Augsburg für alle Geschäfte zehn Quadratmeter pro Kunde. In Läden mit weniger als 800 Quadratmetern bleibt es nun auch dabei. „Wir haben uns in diesem Fall an der Regelung für Bayern orientiert“, sagt Stefan Sieber, Sprecher der Stadt. Die schärferen Bestimmungen treffen allein die großen Häuser. Die Auflage ist ab Samstag umzusetzen. Am Freitagabend, dem Zeitpunkt der verschärften Regelung, werde ausnahmsweise noch die bisherige Vorgabe
gelten, heißt es. Wer am Samstag in Augsburg zum Einkaufen geht oder mit dem Auto fährt, muss auch vor den Geschäften die MundNasen-Bedeckung tragen. Dies gilt dann auch für Gebiete im Stadtgebiet, in denen bislang keine generelle Maskenpflicht gilt. Maskenpflicht besteht nun auch auf Parkplätzen vor Supermärkten und Einkaufszentren.
Eine Sonderrolle im Vergleich zum Bundesgebiet nimmt Augsburg zudem beim Alkoholausschank ein. Ab Freitagabend dürfen Cafés und Lokale keine offenen alkoholischen Getränke mehr zur Mitnahme ausschenken. Ein Glühwein oder ein Prosecco im Becher vor dem Lokal ist nicht erlaubt. Die Regelung soll in den Bereichen der Stadt gelten, in denen es auch eine Maskenpflicht gibt. Die Stadt reagierte mit diesem Schritt nach Auskunft von Ordnungsreferent
Frank Pintsch auf Ansammlungen von Feiernden, die sich teils vor den Lokalen und Cafés zuletzt gebildet hatten. Ein Ausschankverbot von Alkohol hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Donnerstag für HotspotStädte in Bayern angekündigt, in denen der Inzidenzwert über 200 liegt.
Ebenfalls nicht mehr erlaubt sind Kunst- und Handwerkermärkte, Töpfermärkte und Flohmärkte – egal ob sie in geschlossenen Räumen oder draußen stattfinden sollten. Wochenmärkte dürfen stattfinden, der Stadtmarkt bleibt geöffnet. Die Einschränkungen betreffen ferner alle außerschulischen Bildungsangebote. Volkshochschule, Sprachschulen, Hochschulen, Musikund Fahrschulen dürfen bis auf Weiteres keinen Präsenzunterricht anbieten.