Räumdienst droht Personalengpass
In der Nacht auf Dienstag schneit es – und beim Winterdienst gibt es Einschränkungen
Die Wettervorhersage steht: In der Nacht auf Dienstag soll es in Augsburg schneien. Der Schnee soll auch liegen bleiben. Es ist der erste Schnee in diesem Winter. Die Stadt ist darauf vorbereitet. Der Winterdienst steht parat. Allerdings gibt es einige Einschränkungen, heißt es.
Dies hängt derzeit damit zusammen, dass der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb (AWS) einen hohen Krankenstand hat. Ohne auf Zahlen näher einzugehen, wird erwähnt, dass es zu Personalengpässen und damit zu Einschränkungen im Winterdienst kommen könne. Der AWS ergreift nach eigenen Angaben derzeit alle Maßnahmen, um einen Winterdienst wie bisher zu gewährleisten. Angesichts steigender Krankheitszahlen im Betrieb könnten jedoch Anpassungen erforderlich sein.
Dies hätte zur Folge, dass städtische Mitarbeiter aus anderen Sparten abgezogen werden müssten, um den Räumdienst abzuwickeln. Denkbar sei ferner, dass Arbeiten an Firmen vergeben müssten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies aber noch nicht der Fall.
Wie es heißt, konzentriert sich der Winterdienst in erster Linie auf die Hauptverkehrsstraßen. Vorrangig gestreut werden Fahrbahnen mit öffentlichem Personennahverkehr, hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten wie Kreuzungen und Einmündungen sowie Fußgängerüberwege. Erst danach werde der Winterdienst je nach Verkehrsbedeutung auf die weiteren Straßen im Stadtgebiet ausgedehnt. Der Umfang der Räum- und Streuleistung richtet sich ausschließlich nach den örtlichen Verhältnissen, den vorhandenen Kapazitäten und damit letztendlich auch nach den logistischen und finanziellen Möglichkeiten der Stadt beziehungsweise des Betriebes. Dazu heißt es: „Wir bitten um Verständnis, dass es nicht möglich ist, bei ergiebigem Schneefall und/oder Blitzeis das gesamte Straßennetz gleichermaßen schnee- und eisfrei zu halten.“
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Räumung und Streuung von Seitenund Nebenstraßen bestehe nicht. Fahrbahnen von Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, zum Beispiel Wohnstraßen und Tempo-30-Zonen, würden daher nicht regelmäßig gestreut.