Nagelstudiobetreiberin landet vor Gericht
Ein Paar aus dem Landkreis Augsburg sieht in den Fernsehnachrichten, dass Firmen Anspruch auf Corona-Hilfen haben. Wieso die beiden nun in Schwierigkeiten stecken
Landkreis Augsburg Wegen Unregelmäßigkeiten bei ihrem Antrag der Corona-Soforthilfe müssen eine Nagelstudiobetreiberin und ihr Mann aus dem Landkreis sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Den beiden wurde Subventionsbetrug zur Last gelegt. „Ich wusste nicht genau, wo ich den Antrag stellen musste“, beteuerte die Nagelstudiobetreiberin. Deswegen hatte sie den Antrag zwischen März und April dreimal gestellt, unter anderem bei der Stadtverwaltung München, bis er durch die Regierung von Schwaben bewilligt wurde. Das war nicht das Einzige, was die Staatsanwaltschaft misstrauisch machte.
Die Angeklagte betreibt das Nagelstudio in ihrem Haus und hat keine Angestellten. Deswegen habe sie auch keine Fixkosten, so die Staatsanwaltschaft.
Die Soforthilfen dürfen aber nur dazu eingesetzt werden, Liquiditätsengpässen zu bedienen. Die Angeklagte nutzte sie allerdings anderweitig, um ihren Einnahmenausfall
auszugleichen. Weiterhin war es in den Augen der Staatsanwaltschaft verdächtig, dass die Zahlungen auf das Konto des Lebenspartners der Angeklagten eingezahlt werden sollte. So etwas deute häufig auf eine Betrugsmasche oder Steuerhinterziehung hin, erklärte Richter Dominic Semsch. „Ich lasse mich immer in bar bezahlen und zahle das Geld auf das Konto meines Freundes ein“, erklärte die Angeklagte. Sie habe gar kein eigenes Konto.
Die anderen Unregelmäßigkeiten erklärte sie mit ihrem Unwissen. Sie habe nicht gewusst, dass die Corona-Hilfen nicht benutzt werden dürfen, um ihren Verdienstausfall auszugleichen. Außerdem habe sie nicht gewusst, wo die Hilfen zu beantragen seien. Da sie keine Rückmeldung bekommen habe, habe sie es mehrfach getan. Sie habe angenommen, dass die ersten Anträge wirkungslos verpuffen oder im Laufe des Prozesses gebündelt würden.
Wie sich vor Gericht herausstellte, hat die Betreiberin des Studios hohe Schulden und einen erwachsenen Sohn, den sie unterstützen muss. Daher sei sie froh gewesen, überhaupt Geld zu bekommen, als sie in ihrem Nagelstudio keine Aufträge mehr annehmen durfte. Anstatt der Fixkosten habe sie ihren Verdienstausfall geltend gemacht. Die Bedingungen für die Auszahlung habe sie gelesen, aber nicht verstanden. Es habe ihr ferngelegen, sich Geld zu erschleichen, auf das sie keinen Anspruch gehabt habe.
Wie Richter Semsch sie informierte, spielt das allerdings keine Rolle für den Tatbestand. „Ob die Täuschung absichtlich war, spielt beim Subventionsbetrug keine Rolle. Der Antragsteller ist dafür verantwortlich, dass alle Angaben auf dem Antrag stimmen.“Fälle wie ihre seien häufig, weil viele Anträge nicht eingängig geprüft worden seien und trotz Fehlern im Antrag bewilligt wurden, so der Richter. Die Angeklagte könne froh sein, dass nur einer der Anträge bewilligt worden sei. Ansonsten hätte sie mit einem deutlich höheren Strafmaß rechnen müssen. Ein weiterer Glücksfall für die Dame: Semsch verständigte sich mit Staatsanwalt Benjamin Lüdiger, die beiden erfolglosen Anträge nicht in das Urteil einzubeziehen.
Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätzen à zehn Euro) verurteilt. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen. Diese Tagessätze sind besonders niedrig. Bei HartzIV-Empfängern werden 15 Euro angesetzt. „Arbeitslosengeld-IIEmpfänger bekommen allerdings im Gegensatz zu Ihnen ihre Wohnung bezahlt“, erklärte Semsch.