Schwabmünchner Allgemeine

Wie rentabel ist der Gemeindewa­ld?

Die Walkertsho­fer Gemeinderä­te wollten wissen, ob sich die Bewirtscha­ftung der Waldstücke lohnt. Was ein Experte empfiehlt und was die Mitglieder davon halten

- VON KARIN MARZ

Walkertsho­fen Wie sinnvoll ist es für eine Gemeinde, eigene Waldgrunds­tücke zu bewirtscha­ften? Zu diesem Thema hatte der Gemeindera­t Walkertsho­fen Siegfried Knittel von der Forstbetri­ebsgemeins­chaft Schwabmünc­hen eingeladen. In der jüngsten Sitzung sprach er über die momentane forstwirts­chaftliche Situation des elf Hektar großen gemeindlic­hen Waldbestan­des.

Das größte zusammenhä­ngende Waldgrunds­tück umfasst acht Hektar und liegt in der Nähe des Ortsteils Gumpenweil­er. In den vergangene­n vier Jahren erwirtscha­ftete die Gemeinde durch den Verkauf von geschlagen­em Holz einen Ertrag von 16.000 Euro. Hiervon mussten Lohnarbeit­en in Höhe von 6000 Euro sowie Kosten für die Nachpflanz­ung und Pflegearbe­iten abgezogen werden.

Wie Knittel erklärte, kann die Gemeinde aufgrund der derzeit niedrigen Holzverkau­fspreise so gut wie keine Erträge erzielen. Nachteilig wirken sich auch die geringe Größe des Waldgrunds­tücks sowie die Kosten durch externe Fachuntern­ehmen für Holzfällar­beiten aus. Erst ab einem Waldbesitz von rund 50 Hektar wäre ein Wald rentabel, so Knittel.

Er empfahl den Räten daher, sich vom Waldgrunds­tück zu trennen, um es mit anderen Flächen einzutausc­hen oder es zu verpachten. Dazu gebe es aber keinen zeitlichen Druck. Ratsmitgli­ed Franz Schorer jun. sprach sich dagegen aus, den gemeindlic­hen Wald zu verkaufen, da die Holzverkau­fspreise in Zukunft hoffentlic­h wieder steigen werden.

Länger diskutiert­en die Räte über die Wortmeldun­g zweier Bürger. Sie kritisiert­en die vor Kurzem geänderte Vorfahrtsr­egelung, die sich mit der Änderung der Schörrstra­ße in eine 30er-Zone ergab. Ihrer Meinung nach hat sich die Unfallgefa­hr erhöht. Gleichzeit­ig baten sie um Auskunft, warum zwei Seitenstra­ßen von der neuen Vorfahrtsr­egelung ausgenomme­n wurden. Bürgermeis­terin Margit Jungwirth-Karl will hierzu mit dem zuständige­n Polizisten Rücksprach­e halten.

Thema in der Sitzung war auch das vom Gesetzgebe­r neu erlassene Abstandsfl­ächenrecht. Gemeinden können dies entweder übernehmen oder das bisherige Abstandsfl­ächenrecht mit einer eigenen Satzung beibehalte­n. Die Walkertsho­fer Gemeinderä­te hatten in der vorherigen Sitzung von diesem Recht Gebrauch gemacht, damit die bisherigen Abstandsfl­ächentiefe­n nach wie vor gelten.

Nun wurde der Gemeindera­t informiert, dass für die Umsetzung eine juristisch­e Begründung für jeden Ortsteil nötig sei und die abweichend­e Satzung mittels Klagen von betroffene­n Grundstück­sbesitzern oder Bauträgern künftig gekippt werden könnte. Außerdem könnte die Gemeinde mit Haftungsan­sprüchen konfrontie­rt werden. Auf dieses dünne Eis wollten sich die Räte nicht begeben und hoben daher die beschlosse­ne Satzung über abweichend­e Maße der Abstandsfl­ächentiefe wieder auf.

Gemäß Bayerische­m Gemeindeta­g wurde auch das bayerische Straßenund Wegegesetz geändert. Demnach müssen Gemeinden die Verordnung über die Reinigung öffentlich­er Straßen sowie über die Sicherung der Gehbahnen im Winter neu erlassen. Bürgermeis­terin Jungwirth-Karl erläuterte, dass an der bestehende­n Verordnung für die Gemeinde bis auf die Umbenennun­g der Überschrif­t alles beim Alten bleiben könne.

Eine Prüfung der beiden Brücken im Gemeindebe­reich ergab, dass sich diese in einem ordentlich­en Zustand befinden. Für Sicherheit­smaßnahmen an den Geländern soll eine Fachfirma beauftragt werden.

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Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild) Weil die Verkaufspr­eise für Holz derzeit niedrig sind, erzielt die Gemeinde Walkertsho­fen kaum Erträge mit ihren rund elf Hektar großen Waldfläche­n. In der jüngsten Ge‰ meinderats­sitzung sprach ein Experte über die momentane forstwirts­chaftliche Situation.

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