Wie rentabel ist der Gemeindewald?
Die Walkertshofer Gemeinderäte wollten wissen, ob sich die Bewirtschaftung der Waldstücke lohnt. Was ein Experte empfiehlt und was die Mitglieder davon halten
Walkertshofen Wie sinnvoll ist es für eine Gemeinde, eigene Waldgrundstücke zu bewirtschaften? Zu diesem Thema hatte der Gemeinderat Walkertshofen Siegfried Knittel von der Forstbetriebsgemeinschaft Schwabmünchen eingeladen. In der jüngsten Sitzung sprach er über die momentane forstwirtschaftliche Situation des elf Hektar großen gemeindlichen Waldbestandes.
Das größte zusammenhängende Waldgrundstück umfasst acht Hektar und liegt in der Nähe des Ortsteils Gumpenweiler. In den vergangenen vier Jahren erwirtschaftete die Gemeinde durch den Verkauf von geschlagenem Holz einen Ertrag von 16.000 Euro. Hiervon mussten Lohnarbeiten in Höhe von 6000 Euro sowie Kosten für die Nachpflanzung und Pflegearbeiten abgezogen werden.
Wie Knittel erklärte, kann die Gemeinde aufgrund der derzeit niedrigen Holzverkaufspreise so gut wie keine Erträge erzielen. Nachteilig wirken sich auch die geringe Größe des Waldgrundstücks sowie die Kosten durch externe Fachunternehmen für Holzfällarbeiten aus. Erst ab einem Waldbesitz von rund 50 Hektar wäre ein Wald rentabel, so Knittel.
Er empfahl den Räten daher, sich vom Waldgrundstück zu trennen, um es mit anderen Flächen einzutauschen oder es zu verpachten. Dazu gebe es aber keinen zeitlichen Druck. Ratsmitglied Franz Schorer jun. sprach sich dagegen aus, den gemeindlichen Wald zu verkaufen, da die Holzverkaufspreise in Zukunft hoffentlich wieder steigen werden.
Länger diskutierten die Räte über die Wortmeldung zweier Bürger. Sie kritisierten die vor Kurzem geänderte Vorfahrtsregelung, die sich mit der Änderung der Schörrstraße in eine 30er-Zone ergab. Ihrer Meinung nach hat sich die Unfallgefahr erhöht. Gleichzeitig baten sie um Auskunft, warum zwei Seitenstraßen von der neuen Vorfahrtsregelung ausgenommen wurden. Bürgermeisterin Margit Jungwirth-Karl will hierzu mit dem zuständigen Polizisten Rücksprache halten.
Thema in der Sitzung war auch das vom Gesetzgeber neu erlassene Abstandsflächenrecht. Gemeinden können dies entweder übernehmen oder das bisherige Abstandsflächenrecht mit einer eigenen Satzung beibehalten. Die Walkertshofer Gemeinderäte hatten in der vorherigen Sitzung von diesem Recht Gebrauch gemacht, damit die bisherigen Abstandsflächentiefen nach wie vor gelten.
Nun wurde der Gemeinderat informiert, dass für die Umsetzung eine juristische Begründung für jeden Ortsteil nötig sei und die abweichende Satzung mittels Klagen von betroffenen Grundstücksbesitzern oder Bauträgern künftig gekippt werden könnte. Außerdem könnte die Gemeinde mit Haftungsansprüchen konfrontiert werden. Auf dieses dünne Eis wollten sich die Räte nicht begeben und hoben daher die beschlossene Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wieder auf.
Gemäß Bayerischem Gemeindetag wurde auch das bayerische Straßenund Wegegesetz geändert. Demnach müssen Gemeinden die Verordnung über die Reinigung öffentlicher Straßen sowie über die Sicherung der Gehbahnen im Winter neu erlassen. Bürgermeisterin Jungwirth-Karl erläuterte, dass an der bestehenden Verordnung für die Gemeinde bis auf die Umbenennung der Überschrift alles beim Alten bleiben könne.
Eine Prüfung der beiden Brücken im Gemeindebereich ergab, dass sich diese in einem ordentlichen Zustand befinden. Für Sicherheitsmaßnahmen an den Geländern soll eine Fachfirma beauftragt werden.