Impfberechtigung wird in Impfzentren kontrolliert
Wer in der Priorisierung vorrücken will, muss Nachweise haben
Landkreis Augsburg Nach der Corona-Impfverordnung können Personen aufgrund unterschiedlicher Indikationen ein priorisiertes Impfangebot erhalten, soweit sie entsprechende Nachweise erbringen können.
Beispielsweise können dies berufliche oder gesundheitliche Gründe oder der enge Kontakt zu einer besonders gefährdeten Personengruppe wie Schwangeren oder pflegebedürftigen Angehörigen sein. „Solange uns die Impfstoffe nur so begrenzt zur Verfügung stehen wie bisher, ist es für uns besonders wichtig, dass wir in unseren Impfzentren gewährleisten können, dass diese Priorisierungsmöglichkeit nicht missbraucht wird“, betont Landrat Martin Sailer.
Aus diesem Grund werden sowohl im Impfzentrum GablingenSiedlung als auch in Bobingen Priorisierungsnachweise streng kontrolliert. Wer keinen Beleg für seine priorisierte Impfung vorlegen kann, wird vor Ort nicht geimpft und muss im Nachgang warten, bis die Impfstoffkapazitäten erneut ein Impfangebot ermöglichen. Darauf weist das Landratsamt Augsburg hin.
In der Praxis gibt es jedoch sehr viele Einzelfragen zu den verschiedenen Priorisierungsmöglichkeiten und den entsprechenden Nachweisen, bestätigt Jens Reitlinger, Sprecher
des Landratsamts. „Die Lebenssituationen sind sehr unterschiedlich und vielfältig.“
Bürger, die dazu keine Antworten auf der Homepage des Landratsamts und des Bayerischen Impfzentrums (www.impfzentren.bayern.de) finden, können sich im Zweifelsfall auch telefonisch erkundigen unter:
● InfoHotline des Impfzentrums
● Bürgerhotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 09131/68085101 (täglich von 8 bis 18 Uhr).