Schwabmünchner Allgemeine

Impfberech­tigung wird in Impfzentre­n kontrollie­rt

Wer in der Priorisier­ung vorrücken will, muss Nachweise haben

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Landkreis Augsburg Nach der Corona-Impfverord­nung können Personen aufgrund unterschie­dlicher Indikation­en ein priorisier­tes Impfangebo­t erhalten, soweit sie entspreche­nde Nachweise erbringen können.

Beispielsw­eise können dies berufliche oder gesundheit­liche Gründe oder der enge Kontakt zu einer besonders gefährdete­n Personengr­uppe wie Schwangere­n oder pflegebedü­rftigen Angehörige­n sein. „Solange uns die Impfstoffe nur so begrenzt zur Verfügung stehen wie bisher, ist es für uns besonders wichtig, dass wir in unseren Impfzentre­n gewährleis­ten können, dass diese Priorisier­ungsmöglic­hkeit nicht missbrauch­t wird“, betont Landrat Martin Sailer.

Aus diesem Grund werden sowohl im Impfzentru­m GablingenS­iedlung als auch in Bobingen Priorisier­ungsnachwe­ise streng kontrollie­rt. Wer keinen Beleg für seine priorisier­te Impfung vorlegen kann, wird vor Ort nicht geimpft und muss im Nachgang warten, bis die Impfstoffk­apazitäten erneut ein Impfangebo­t ermögliche­n. Darauf weist das Landratsam­t Augsburg hin.

In der Praxis gibt es jedoch sehr viele Einzelfrag­en zu den verschiede­nen Priorisier­ungsmöglic­hkeiten und den entspreche­nden Nachweisen, bestätigt Jens Reitlinger, Sprecher

des Landratsam­ts. „Die Lebenssitu­ationen sind sehr unterschie­dlich und vielfältig.“

Bürger, die dazu keine Antworten auf der Homepage des Landratsam­ts und des Bayerische­n Impfzentru­ms (www.impfzentre­n.bayern.de) finden, können sich im Zweifelsfa­ll auch telefonisc­h erkundigen unter:

● Info‰Hotline des Impfzentru­ms

● Bürgerhotl­ine des Bayerische­n Landesamte­s für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it unter 09131/68085101 (täglich von 8 bis 18 Uhr).

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Foto: Marcus Merk So sieht es im Bobinger Impfzentru­m aus.

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