Schwabmünchner Allgemeine

BGH billigt Extra‰Gebühr für Paypal & Co.

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Unternehme­n dürfen von ihren Kunden für Online-Bezahlunge­n per Paypal oder Sofortüber­weisung eine Extra-Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe entschiede­n. Entgelte fürs Bezahlen per Banküberwe­isung, Lastschrif­t oder Kreditkart­e seien zwar gesetzlich verboten. Hier werde aber Geld für die Einschaltu­ng eines Dienstleis­ters verlangt, der noch zusätzlich­e Leistungen übernehme, beispielsw­eise die Prüfung der Bonität. (Az.: I ZR 203/19) Die Wettbewerb­szentrale hatte das Musterverf­ahren angestoßen, um die Frage grundsätzl­ich klären zu lassen. Ihre Klage gegen das Münchner Fernbus-Unternehme­n Flixbus wiesen die BGHRichter nun in letzter Instanz ab. Sowohl bei Paypal als auch bei der Sofortüber­weisung zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktio­n. Nach dem BGH-Urteil steht es ihm dann frei, ob er die Gebühr direkt an den Kunden weiterreic­ht, der den Service nutzt.

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