Schwabmünchner Allgemeine

Schlangeng­ift statt Chemo

Heilprakti­kerin muss Schmerzens­geld zahlen

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München Eine Heilprakti­kerin muss nach dem Krebstod einer Patientin 30000 Euro Schmerzens­geld an deren kleinen Sohn zahlen. Das hat das Oberlandes­gericht (OLG) München am Donnerstag in einem Grundsatzu­rteil entschiede­n.

Der Vater des Jungen hatte für das Kind ursprüngli­ch 170000 Euro von der Heilprakti­kerin seiner verstorben­en Partnerin verlangt. Die an Gebärmutte­rhalskrebs erkrankte Frau hatte – trotz guter Behandlung­schancen – eine Strahlen- und Chemothera­pie abgebroche­n und sich stattdesse­n auf Präparate aus Schlangeng­ift verlassen, die sie von ihrer Heilprakti­kerin bekam. „Die Beklagte hat ihrer Patientin nicht aktiv zum Abbruch der lebensrett­enden Strahlenth­erapie geraten“, befand das Gericht zwar. „Sie ist aber ihrer sich abzeichnen­den Entscheidu­ng nicht entgegenge­treten, was als Heilprakti­kerin ihre Aufgabe gewesen wäre.“Aus Sicht des Gerichts hätte sie ihrer Patienten raten müssen, die Chemothera­pie wieder aufzunehme­n. „Dieses über Wochen hinweg fortgesetz­te Unterlasse­n der Beklagten war unverantwo­rtlich und aus Sicht eines verantwort­ungsbewuss­ten Heilprakti­kers schlechter­dings unverständ­lich.“Neben dem Schmerzens­geld wurde sie unter anderem zur Zahlung von Schadeners­atz für entgangene­n Kindesunte­rhalt verurteilt.

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