Schlangengift statt Chemo
Heilpraktikerin muss Schmerzensgeld zahlen
München Eine Heilpraktikerin muss nach dem Krebstod einer Patientin 30000 Euro Schmerzensgeld an deren kleinen Sohn zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden.
Der Vater des Jungen hatte für das Kind ursprünglich 170000 Euro von der Heilpraktikerin seiner verstorbenen Partnerin verlangt. Die an Gebärmutterhalskrebs erkrankte Frau hatte – trotz guter Behandlungschancen – eine Strahlen- und Chemotherapie abgebrochen und sich stattdessen auf Präparate aus Schlangengift verlassen, die sie von ihrer Heilpraktikerin bekam. „Die Beklagte hat ihrer Patientin nicht aktiv zum Abbruch der lebensrettenden Strahlentherapie geraten“, befand das Gericht zwar. „Sie ist aber ihrer sich abzeichnenden Entscheidung nicht entgegengetreten, was als Heilpraktikerin ihre Aufgabe gewesen wäre.“Aus Sicht des Gerichts hätte sie ihrer Patienten raten müssen, die Chemotherapie wieder aufzunehmen. „Dieses über Wochen hinweg fortgesetzte Unterlassen der Beklagten war unverantwortlich und aus Sicht eines verantwortungsbewussten Heilpraktikers schlechterdings unverständlich.“Neben dem Schmerzensgeld wurde sie unter anderem zur Zahlung von Schadenersatz für entgangenen Kindesunterhalt verurteilt.