Unternehmern droht InsolvenzFalle
Die Pflicht, die Krise des eigenen Unternehmens anzumelden, ist vergangenes Jahr ausgesetzt worden. Doch heute gilt diese Erleichterung nur noch in ganz bestimmten Ausnahmefällen, warnen Politiker und Fachleute. Das kann fatale Folgen haben
Augsburg Die Corona-Epidemie hat der deutschen Wirtschaft den größten Einbruch seit Jahrzehnten beschert, Kinos, Einzelhändlern, Gastronomen brach die Geschäftsgrundlage weg. Um zu verhindern, dass Unternehmen binnen Wochen in den Abgrund stürzen, hatte die Bundesregierung im ersten Lockdown 2020 nicht nur schnelle Hilfen gezahlt, sondern auch die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, ausgesetzt. Die Aussetzung ist bis heute mehrmals verlängert worden, allerdings haben sich die Bedingungen dafür gewandelt. Fachleute warnen deshalb davor, dass Unternehmen längst wieder Insolvenz anmelden müssten, weil die Kriterien für sie nicht greifen. „Das Fenster, einer Insolvenzanmeldung zu entgehen, hat sich schrittweise geschlossen“, sagt Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands. „Es ist ein gravierendes Problem, dass sich Betriebe dessen nicht ohne Weiteres bewusst sein können“, erklärt er. „Hier liegt ein großes Risiko für die Geschäftsführer, da Unwissenheit nicht vor Strafe und persönlicher Haftung schützt.“
Nach dem Ausbruch der CoronaEpidemie hatte die Regierung ab März 2020 bis Ende September 2020 die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ausgesetzt. Bedingung war nur, dass die Krise der Firma pandemiebedingt war und es eine Aussicht gab, die Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen. Bereits ab Oktober galt die Erleichterung nur noch für Unternehmen, die überschuldet waren. Ende Dezember lief auch diese Regel aus. Die Kriterien änderten sich abermals.
Seit 1. Januar 2021 bis Ende April sind heute nur noch Unternehmen von der Insolvenzanmeldepflicht befreit, denen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht und die zwischen November 2020 und Februar 2021 staatliche Hilfe beantragt haben. Zudem darf dieser Antrag nicht aussichtslos sein und muss die drohende Insolvenz abwenden können. Letzteres wird häufig übersehen. „Die Regierung wollte verhindern, dass Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, nur weil sie staatliche Hilfe verspätet erreicht“, erklärt Niering. „Das Problem ist, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht damit nur noch für eisehr kleinen Kreis an Unternehmen gilt“, sagt er. „Bei vielen Geschäftsführern mag aber noch der Eindruck vorherrschen, die Insolvenzanmeldepflicht sei generell ausgesetzt.“Dies sei ein fataler Irrtum. „Das böse Erwachen kommt dann später.“
„Viele Unternehmenslenker wiegen sich in trügerischer Sicherheit“, befürchtet auch Rechtsanwalt Maximilian Hüttel von der Kanzlei Sonntag & Partner in Augsburg. „Die Mehrheit der insolvenzreifen Unternehmen steht seit dem 1.1.2021 wieder voll in der Antragspflicht“, ist er überzeugt. Zivilrechtlich haften Geschäftsführer und Vorstände bei unterlassener oder verspäteter Antragstellung auch mit ihrem Privatvermögen – und das in unbegrenzter Höhe. Im Strafrecht drohen bis zu drei Jahre Haft, berichtet der Anwalt.
„Es gibt eine Reihe an Damoklesschwertern, die über den Köpfen der Geschäftsführer und Vorstände schweben, wenn sie der Insolvenzantragspflicht nicht nachkommen“, warnt Hüttel und rät, sich unter Hinzuziehung fachkundiger Hilfe rechtzeitig Gewissheit darüber zu verschaffen, ob eine Antragspflicht besteht oder nicht.
Für die Grünen-Bundestagsabgeordnete und Rechtsexpertin Manuela Rottmann ist das Dilemma Folge eines Kommunikationsproblems der Regierung: „Die Bundesregierung hat nicht klar kommuniziert, dass die weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht lediglich für einen kleinen Kreis gilt“, kritisiert sie. Ob die Kriterien für einen Insolvenzantrag zutreffen, „ist für Schuldner ohne professionelle Hilfe kaum zu beurteilen. Vielfach scheitern daran selbst Steuerberater. Wegen dieser Unklarheiten kann es durchaus passieren, dass eine Insolvenz verschleppt wird. Das dicke Ende für die Unternehmerinnen und Unternehmer kommt dann hinterher“, betont Rottmann. Sie warnt vor einer „fundamentalen Vertrauenskrise in der Wirtschaft“.
Ähnlich sieht es Linken-Politiker Klaus Ernst, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Bundestag. Ausgesetzt ist die Pflicht zum Insolvenzantrag, wenn man mit staatlinen cher Hilfe rechnen kann. Ob sie aber Recht auf Hilfe haben, sei für viele Firmen „ungewiss“, sagt Ernst. „Das liegt nicht an den Unternehmen selbst, sondern an der Bundesregierung, die die Zugangskriterien mehrmals verändert hat und es deshalb für viele Unternehmen nicht klar ersichtlich ist, ob sie Hilfen in Anspruch nehmen können oder nicht“, kritisiert er.
Die Grünen fordern jetzt, die Beratung von kleinen Firmen finanziell zu fördern. „Auch wenn ein Geschäftsmodell funktioniert hat, kann eine Insolvenz der bessere Weg zum Neustart sein als immer mehr Schulden aufzuhäufen“, sagt Grünen-Politikerin Rottmann. „Kleine Betriebe sind mit den komplexen Hilfsprogrammen, mit Verhandlungen mit ihren Gläubigern über Schuldenschnitte aber oft überfordert. Sie brauchen eine gute Beratung. Wir müssen die Betriebsinhaber auffangen. Und ihnen helfen, den besten Ausgang aus der Krise zu finden.“
Zudem fordern die Grünen, die Hilfen für Unternehmen nicht zu früh zu beendigen. „Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht – auch wenn sie stark eingeschränkt ist – ist nur eine Krücke“, sagt Rottmann. „Entscheidender wäre der schnelle Zugang zu Hilfen“, betont sie. Insbesondere die Gefahr der Überschuldung von Firmen schätzt sie als hoch ein: „Wir müssen damit rechnen, dass just in dem Moment, in dem die Betriebe wieder ihrem Geschäft nachgehen können, die Insolvenzen zunehmen. Viele haben Stundungen bis zu diesem Zeitpunkt vereinbart. Wenn die Forderungen dann auf einen Schlag wieder fällig werden, wird es eng.“
Ausreichend Überbrückungshilfen, geknüpft an Auflagen zur Sicherung der Beschäftigung fordert auch Linken-Politiker Ernst: „Wirtschaftspolitisch ist es weit besser, jetzt großzügig zu helfen. Wer zu hohe und falsche Hürden setzt, kann die Wirtschaftsstruktur bei uns im Land auf Jahre hinaus massiv schädigen und ein Durchstarten nach der Krise sabotieren. Es würden Unternehmen in die Insolvenz getrieben werden, die eigentlich überlebensfähig sind.“
Derzeit melden in Deutschland sehr wenige Unternehmen Insolvenz an. Im November 2020 waren es zum Beispiel 26 Prozent weniger als im Jahr davor. Insolvenzverwalter-Verbandschef Niering führt dies neben den Ausnahmen bei der Insolvenzantragspflicht auf die staatlichen Hilfen und das Kurzarbeitergeld zurück. Zudem haben die Sozialversicherungsträger und Finanzämter fällige Zahlungen häufig gestundet. Endet die Hilfe, rechnet Niering mit einem „deutlichen Anstieg“der Insolvenzen.
Die Corona-Hilfen halten 25000 Unternehmen künstlich am Leben, die normalerweise längst insolvent wären, warnen die Wirtschaftsauskunftei Creditreform und das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW). „Mit der seit März 2020 ein ums andere Mal verlängerten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hat sich mittlerweile eine regelrechte Bugwelle insolvenzreifer Unternehmen angestaut und es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie bricht“, sagt FDPFraktionsvize Stephan Thomae. „Dass mit den staatlichen CoronaÜberbrückungshilfen – sofern sie denn ausgezahlt werden – auf Kosten des Steuerzahlers auch ZombieUnternehmen künstlich am Leben gehalten werden, ist nicht vermittelbar“, kritisiert er. „Statt den Todeszeitpunkt insolvenzreifer Unternehmen unnötig hinauszuschieben, hätte sich die Bundesregierung frühzeitig auf diejenigen Unternehmen konzentrieren sollen, die im Kern gesund sind und durch die Corona-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schieflage geraten sind.“Viele Restaurants und Hotels könnten nach der Pandemie wieder wirtschaftlich arbeiten. „Sie drohen aber jetzt in den Insolvenzsumpf mitgerissen zu werden“, sagt Thomae.
Schließlich ist da noch ein neuer Rettungsanker: Für Unternehmen in der Krise gibt es seit dem 1. Januar ein neues gerichtliches Sanierungsverfahren, darauf weist Professor Hartmut Schwab hin, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. Basis ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, kurz StaRUG. Für viele mittelständische Firmen könne dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung sein, sagt Schwab. „Denn jetzt können Sanierungsmaßnahmen auch außerhalb einer Insolvenz und gegen den Willen einzelner Gläubiger umgesetzt werden.“In finanzielle Schwierigkeiten geratene Unternehmen könnten damit frühzeitiger ihre Probleme angehen.
Grüne fordern, die Beratung kleiner Firmen zu fördern