Schwabmünchner Allgemeine

Das gilt für die Einreise nach Österreich

- Elektro‰ Empfangs‰

● Das Auswärtige Amt warnt deut‰ sche Bürger aufgrund hoher Infekti‰ onszahlen vor nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen nach Öster‰ reich. Ausnahmen sind die Gemeinde Jungholz in Tirol, das Kleinwalse­rtal sowie die Gemeinde Mittelberg in Vor‰ arlberg.

● Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich nisch registrier­en und die bestätigun­g bei der Einreise ausge‰ druckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen.

● Bei Einreise muss ein negatives

PCR‰ oder Antigentes­t‰Ergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 72 Stunden ist. Kann dieses nicht vor‰ gelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzufüh­ren.

● Bis 31. Mai gilt grundsätzl­ich eine zehntägige Quarantäne­pflicht nach Einreise. Sie kann frühestens nach fünf Tagen durch einen negati‰ ven PCR‰ oder Antigentes­t beendet werden.

● Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenst­opp ist ohne Ein‰ schränkung­en möglich.

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