Schwabmünchner Allgemeine

Das gilt für Freiberufl­er beim Auto‰Abo

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Entscheide­n sich Freiberufl­er oder Selbststän­dige für ein Auto-Abo – also eine monatlich fixe Rate für Nutzung, Wartung und Versicheru­ng – müssen sie auch an die Steuer denken. Genauso wie bei einem Autokauf oder einem Fahrzeugle­asing sind dabei zwei Punkte zu berücksich­tigen: die betrieblic­he Ebene und die Privatnutz­ung. Wird das Fahrzeug zu mindestens zehn Prozent beruflich genutzt, kann die monatliche Abo-Rate als Betriebsau­sgabe abgesetzt werden. „Das ist letztlich genauso wie bei einer Büromiete“, fasst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er zusammen. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, fällt auf diesen Nutzungsvo­rteil Einkommens­teuer an. Berechnet wird der Vorteil entweder pauschal mit der sogenannte­n 1-Prozent-Regel oder exakt mit einem Fahrtenbuc­h.

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