Das gilt für Freiberufler beim AutoAbo
Entscheiden sich Freiberufler oder Selbstständige für ein Auto-Abo – also eine monatlich fixe Rate für Nutzung, Wartung und Versicherung – müssen sie auch an die Steuer denken. Genauso wie bei einem Autokauf oder einem Fahrzeugleasing sind dabei zwei Punkte zu berücksichtigen: die betriebliche Ebene und die Privatnutzung. Wird das Fahrzeug zu mindestens zehn Prozent beruflich genutzt, kann die monatliche Abo-Rate als Betriebsausgabe abgesetzt werden. „Das ist letztlich genauso wie bei einer Büromiete“, fasst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler zusammen. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, fällt auf diesen Nutzungsvorteil Einkommensteuer an. Berechnet wird der Vorteil entweder pauschal mit der sogenannten 1-Prozent-Regel oder exakt mit einem Fahrtenbuch.