So sollen die Tests an den Schulen funktionieren
Wer in den Präsenzunterricht will, muss künftig ein negatives Testergebnis vorlegen. Welche Tests möglich sind, ob man sich mit einem Wattestäbchen verletzen kann und wie ein Kind mit positivem Ergebnis betreut wird
Augsburg Viele Schüler werden nach den Osterferien mindestens zweimal in der Woche zum Wattestäbchen greifen. Denn wer am Präsenzunterricht teilnehmen will, muss einen negativen Corona-Test vorlegen – unabhängig von der Inzidenz. Noch gibt es viele Fragen, die vor allem die Eltern umtreiben. Welche Tests werden eigentlich verwendet? Können sich die Schüler damit verletzen? Und wie werden positiv getestete Kinder betreut? Ein Überblick über die wichtigsten Aspekte der neuen Testpflicht.
Welche Schüler können den Präsenzunterricht besuchen und sind somit von der Testpflicht betroffen?
Bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 findet an Grundschulen voller Präsenzunterricht statt, auch ohne Mindestabstand. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 gehen die Kinder in den Wechselunterricht – oder bleiben im Präsenzunterricht, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. An weiterführenden Schulen gilt der Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand bei Inzidenzen unter 100. Bei einer Inzidenz über 100 dürfen nur die Abschlussklassen aller Schularten, die vierten Klassen der Grundschulen und die Jahrgangsstufen 11 an Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen in die Schule gehen – ebenfalls entweder im Wechseloder im Präsenzunterricht. Generell gilt: Wer vor Ort ist, muss einen Test machen – egal, wie hoch die Inzidenz ist.
Können sich die Kinder durch die Selbsttests in der Nase verletzen?
Die Tests sind nach Angaben des bayerischen Kultusministeriums so konzipiert, dass sie auch jüngere Schüler mit entsprechender Anleitung anwenden können. „Die Tests sind einfach, ohne Risiko und ohne Schmerzen durchzuführen“, teilt das Ministerium mit. Sollte sich ein Kind mit dem Wattestäbchen verletzen, trete die Schülerunfallversicherung ein. Aufgrund der Konzeption der Selbsttests sei dies aber „sehr unwahrscheinlich“. Dr. Christian Voigt, Obmann der Kinderärzte in Augsburg und Nordschwaben, sieht die Sache so: Durch die Schutzreflexe in der Nase würde man automatisch aufhören, bevor man sich verletzt. In seiner Praxis habe es bei den unzähligen Abstrichen noch nie eine Blutung gegeben. Sorgen macht dem Mediziner etwas anderes: „Die Auswertung ist abhängig von der Durchführung. Das heißt: Die Anweisungen des Herstellers müssen ganz genau befolgt werden.“Man müsse das Stäbchen tief einführen, „nur mal ein bisschen kitzeln reicht nicht“. Voigt ist der Ansicht: „Eigentlich müssten die Tests von Fachpersonal gemacht werden.“
Welche Selbsttests kommen an den Schulen im Freistaat nun zum Einsatz?
Derzeit sind das Selbsttests von diesen Herstellern: der Clinitest Rapid Covid-19 Self-Test von Siemens, der Sars-CoV-2 Rapid Antigen-Test von Roche und der Rapid Sars-CoV-2 Antigen-Test von Technomed Service GmbH (bzw. Boson). Den Angaben des Kultusministeriums zufolge seien die Tests grundsätzlich sehr ähnlich, „was die Durchführung sowie die Aussagekraft des Ergebnisses betrifft“. Bei den Selbsttests von Roche und Technomed (bzw. Boson) ist die Pufferlösung jedoch einzeln für die jeweilige Testanwendung verpackt, während sie beim Test von Siemens vor dem Testen auf Röhrchen verteilt werden muss. Das Testergebnis gibt es nach etwa 15 Minuten.
Wo finden die Tests statt?
Die Selbsttests finden in der Regel im Klassenzimmer statt. Aber auch andere Räume oder Tests im Freien sind möglich. Die Selbsttests können nicht zu Hause durchgeführt werden. Wer sich nicht in der Schule selbst testen will, kann einen PCRoder POC-Antigenschnelltest durchführen lassen, etwa in einem Testzentrum. Dieses Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Wie wird mit Kindern umgegangen, deren Test positiv ausfällt? Einige Eltern sorgen sich, dass ihr Kind stigmatisiert wird.
„Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses werden selbstverständlich der einzelne Schüler mit seinem positiven Testergebnis sowie der gesamte Rest der Klasse professionell pädagogisch begleitet“, sagt ein Sprecher des Kultusministeriums gegenüber unserer Redaktion. Bis die Erziehungsberechtigten eintreffen, werde „eine in Bezug auf das Alter, den Zustand, die individuelle Reife und die räumlichen Gegebenheiten angepasste geeignete Betreuung bzw. Beaufsichtigung“sichergestellt. Die Pädagogen könnten mit so einer Situation umgehen, fährt der Ministeriumssprecher fort. Es gehöre zu ihrem Arbeitsalltag, einfühlsam auf einzelne Schüler einzugehen und für eine „integrierende Klassenatmosphäre“zu sorgen.
Wie geht es nach einem positiven Ergebnis weiter?
Wenn der Selbsttest positiv ist, muss der Schüler isoliert werden und dann abgeholt oder nach Hause geschickt werden. Dem Kultusministerium zufolge sollen die Erziehungsberechtigten unverzüglich das Gesundheitsamt informieren. Da es auch möglich ist, dass der Selbsttest ein falsch positives Ergebnis anzeigt, wird das Érgebnis mit einem zusätzlichen PCR-Test überprüft. Das Gesundheitsamt leitet dann die weiteren Schritte ein und informiert gegebenenfalls die Schule über erforderliche Quarantänemaßnahmen.
Wie wird die Sicherheit der Mitschüler und Lehrer gewährleistet?
Beim Kultusministerium verweist man bei der Frage nach dem Infektionsrisiko auf die kurze Dauer des Testvorgangs. Der Zeitraum, in dem die Maske abgenommen werden müsse, betrage nicht einmal eine Minute. „Dennoch sollte in diesem Zeitraum der Abstand untereinander konsequent eingehalten und gut gelüftet werden“, rät die Behörde. Bei den übrigen Testschritten solle eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht im Unterricht gilt übrigens grundsätzlich weiterhin – auch wenn nur noch negativ getestete Schüler in der Klasse sitzen. Der stellvertretende bayerische Ministerpräsident Hubert Aiwanger möchte das ändern. In einigen Wochen solle es seiner Ansicht nach heißen: „Negativ getestet heißt runter mit der Maske.“
Wie steht es eigentlich um den Datenschutz bei einem positiven Test?
Der Umgang mit den Ergebnissen des Selbsttests erfordere von allen Beteiligten ein sensibles Verhalten, räumt das Ministerium ein. Das sei ähnlich wie beim Umgang mit Noten, wenn der Lehrer zum Beispiel eine korrigierte Schülerarbeit aushändigt. Mit den Schülern müsse deshalb bereits vor der Durchführung des Selbsttests besprochen werden, dass es auch zu fehlerhaften Testergebnissen kommen könne und daher mit den Testergebnissen besonders sensibel umzugehen sei.
Wie viel Unterrichtszeit geht durch die Selbsttestung verloren?
Zahlen dazu liegen bislang nicht vor. Das Beispiel Österreich zeige jedoch, dass die Selbsttestungen an Schulen sehr zügig durchgeführt werden können, erläutert der Ministeriumssprecher.
Wie werden die benutzten Wattestäbchen entsorgt?
Das Material wird aufgrund der geringen Probenmenge als Hausmüll eingestuft. Es kann also in Mülltüten entsorgt werden. Die Teströhrchen sollten dem Ministerium zufolge verschlossen entsorgt werden und die Probeentnahmestäbchen in die Verpackung zurückgesteckt werden. Außerdem müsse man darauf achten, dass jeder Schüler seine eigenen Materialien entsorgt – und nicht etwa auch die vom Sitznachbarn.
Was passiert, wenn Eltern ihre Kinder partout nicht testen lassen wollen?
Sollten Schüler oder deren Eltern eine Testung verweigern, sind die Schulleiter angehalten, mit den Betroffenen das Gespräch zu suchen. Sollten sich diese nicht überzeugen lassen, dürfen sie nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Wird von der Schule auch kein Distanzunterricht angeboten, müssen die Schüler verpassten Unterrichtsstoff gegebenenfalls selbst nachholen.
(mit daho)
Lesen Sie dazu auch „Das Auf und Ab der Corona-Inzidenz“auf der zweiten