Bayern verschärft Kampf gegen Korruption in Behörden
Die Maskenaffäre machte Schmiergelder zum Thema. Wie Bestechung in Ämtern nun erschwert werden soll
München Wenige Wochen nach dem Beginn der Maskenaffäre von mehreren Politikern sollen in Bayern auch die Antikorruptionsvorschriften für Behördenmitarbeiter verschärft werden. Wie das Innenministerium in München berichtete, soll die sogenannte Korruptionsbekämpfungsrichtlinie noch im April im bayerischen Kabinett beraten werden. Es sei geplant, dass die Vorschriften zum 1. Mai in Kraft treten. Die überarbeitete Richtlinie enthält mehrere neue Vorgaben, die Korruption in Behörden schwieriger machen sollen. Zuletzt waren mehrere Unionspolitiker wegen Korruptionsvorwürfen in die Schlagzeilen geraten. Dabei geht es darum, dass Abgeordnete die Corona-Pandemie ausgenutzt haben sollen, um hohe Provisionen in Zusammenhang mit Bestellungen von Atemschutzmasken zu kassieren.
Die Korruptionsbekämpfungsrichtlinie hat mit diesen Fällen nur indirekt etwas zu tun, da es bei der Maskenaffäre um mutmaßliche Bestechungshandlungen zwischen Geschäftsleuten und Politikern geht.
„Staatliche Behörden sind davon allenfalls mittelbar betroffen“, sagte eine Ministeriumssprecherin. Als direkte Reaktion auf die Maskenaffäre sollen die Transparenzregeln für Bundestagsabgeordnete verschärft werden. Zudem wird durch den Fall im Freistaat auch über die Einführung eines Lobbyregisters diskutiert.
Die Richtlinie zur Vermeidung von Korruption im Öffentlichen Dienst war 2004 in Kraft getreten. Sie soll dazu dienen, das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen zu erhalten. In der Richtlinie
wird beispielsweise verlangt, dass bei der Personalauswahl für Dienstposten, „die als korruptionsgefährdet eingestuft werden“, die Mitarbeiter besonders auf Zuverlässigkeit geprüft werden. Um eine Bestechlichkeit der Beschäftigten zu verhindern, beispielsweise wenn diese sehr lange immer wieder mit denselben Unternehmen zusammenarbeiten, soll das Personal in kritischen Bereichen regelmäßig rotieren. Ein Mitarbeiter soll nicht länger als sieben Jahren den gleichen Job verrichten; diese Zeitspanne soll nun auf fünf Jahre verkürzt werden. Bislang wird empfohlen, eine Beurteilung zur Korruptionsgefährdung von Arbeitsbereichen in der Verwaltung alle vier Jahre zu aktualisieren. Dies soll laut dem Innenministerium nun verbindlich eingeführt werden. Auch in einem anderen Bereich wird eine KannVorgabe zur Pflicht: Die Behörden müssen künftig einen Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge ernennen. Die überarbeitete Richtlinie sollte bereits 2020 beschlossen werden, das hat sich wegen der CoronaKrise aber hingezogen.