Ein Spitzel spionierte die Rechtsterroristen aus
Die Polizei war der „Gruppe S.“um ihren Anführer Werner S. aus der Nähe von Augsburg auf den Fersen. Denn ein Informant berichtete über die Anschlagspläne. Warum das ein Problem im Prozess ist und weshalb der Spitzel gefährlich lebt
Stuttgart/Augsburg Beim ersten Mal schleuderten sie Äxte auf Bäume und grillten. Bei zweiten Mal aßen sie Bockwürstchen mit Kartoffelsalat und planten Mordanschläge und den Bürgerkrieg. Die Mitglieder der mutmaßlichen rechten Terrorzelle „Gruppe S.“haben sich im echten Leben nur zwei Mal getroffen. Einmal an der „Hummelgautsche“, einer alten Sägemühle bei Alfdorf im Rems-Murr-Kreis. Und einmal im Haus eines Fliesenlegers in Ostwestfalen. Die Ermittler wissen über diese Treffen ziemlich viele Details. Sie hatten einen Spitzel dabei.
Paul U., 49, hatte offenbar nach etlichen Straftaten und Jahren in der rechten Szene beschlossen, auf die gute Seite zu wechseln. Er wandte sich zunächst an das Bundesamt für Verfassungsschutz. Nach ersten Gesprächen übernahmen Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) BadenWürttemberg und gründeten eine Besondere Aufbauorganisation. Denn das, was U. ihnen berichtete, klang extrem bedrohlich.
Die „Gruppe S.“– benannt nach ihrem Anführer Werner S. aus Mickhausen bei Augsburg – soll eine bunt zusammengewürfelte Truppe sein, die aus der Neonazi-Szene, aus dem Rockermilieu, Reichsbürgern und sogenannten Preppern rekrutiert wurde. Sogar ein Verwaltungsbeamter der Polizei aus Hamm ist an Bord. Sie vernetzen sich über mehrere Bundesländer. Sie horten bereits Waffen, sagte U. Und sie hätten Bestialisches vor: Anschläge auf Moscheen und Attentate auf Politiker. Der Plan: Gegengewalt durch Muslime auslösen und so einen Bürgerkrieg provozieren. Das Ziel: ein Umsturz in Deutschland, eine neue Gesellschaftsordnung.
Was den Ermittlern größte Sorge bereitete, war die scheinbare Opferbereitschaft der Männer, die in Telegram-Chats davon träumten, nach Walhall zu gehen und „ihr Leben liegen zu lassen“. Dies und vieles mehr hat Paul U. in mehreren Vernehmungen ausgesagt. Das Problem daran ist: U. ist keiner, dem man gleich alles glaubt.
Der untersetzte Mann hat mehr als 20 Jahre hinter Gittern verbracht, im Gefängnis und im Maßregelvollzug in psychiatrischen Kliniken. Als Kind lebte er in einem Heim und soll sexuell missbraucht worden sein. Schon früh wurde U. wegen räuberischer Erpressung und der Geiselnahme eines Polizisten zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Im Knast blieb er gewalttätig, was die Strafe verlängerte. Im Frühjahr 2017 kam er frei und muss sich fortan rechtsextrem radikalisiert haben. Auch er selbst schreibt in einem Chat der „Gruppe S.“Dinge wie „Ich kann nicht jeden Nigger killen, den ich seh! Würde es gern, aber das kommt noch.“. Trotz solcher rassistischer Gewaltfantasien kontaktiert er im Herbst 2019 die Behörden, um die Umsturzpläne der mutmaßlichen rechten Terrorzelle zu verraten.
Doch wie glaubwürdig ist der Informant? Bei seinen Vernehmungen machte er einen gesundheitlich angeschlagenen, labilen Eindruck. Schon früh sagte Werner S.s früherer Anwalt Felix Dimpfl aus Augsburg, es müsse untersucht werden, ob U. als Agent Provocateur aufgetreten ist, also als einer, der durch radikales Verhalten erst richtig Fahrt in die „Gruppe S.“gebracht hat. Andererseits konnten die Ermittler viele seiner Aussagen verifizieren, zum Teil decken sie sich mit dem, was in abgehörten Telefonaten geredet wurde. Die Pläne sollen zum Ende hin sehr konkret geworden sein. Der Fall erinnert an das Mördertrio um den Nationalsozialistischen Untergrund NSU und die rechtsextremen Attentäter von Hanau, Halle und Kassel.
Das Glaubwürdigkeitsproblem, das die Spitzelthematik immer begleitet, haben die Verteidiger am zweiten Prozesstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart prompt aufgegriffen. Mehrere Anwälte meldeten starke Zweifel an den Aussagen des Kronzeugen U. an. Es handle sich bei ihm um eine „mindestens problematische Persönlichkeit“, sagte Günther Herzogenrath-Amelung. U.s Angaben müsse man mit größter Skepsis begegnen. Verteidiger André Picker meinte, man müsse U.s Motivationslage ergründen und grundsätzlich die Ernsthaftigkeit der Aussagen in der „Gruppe S.“beurteilen.
Die Bundesanwaltschaft hält die Pläne der mutmaßlichen Terrortruppe für real. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Mammutprozess eine schwierige Aufgabe vor sich. Verhandelt wird im Hochsicherheitsgericht Stammheim, wo im Altbau in den 1970er Jahren schon die Spitze der linksextremen Rote Armee Fraktion (RAF) angeklagt war. Bis August 2022 sind 60 Prozesstermine blockiert.
Nur zwei der zwölf Angeklagten wollen reden. Werner S. ist nicht darunter. Er hat über seinen Verteidiger Werner Siebers ausrichten lassen, dass er weder Angaben zur Person noch zur Sache mache. So werden fürs Erste auch neue Vorwürfe gegen S. nicht zur Sprache kommen. Er soll aus der Haft in der JVA Augsburg-Gablingen heraus versucht haben, gegen eine Belohnung von 50000 Euro einen Killer auf den Spitzel Paul U. anzusetzen.