Tausenden Mietern droht Nachzahlung
Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel
Karlsruhe/Berlin Umstritten war das bundesweit einmalige Berliner Mietendeckel-Gesetz mit staatlich festgelegten Obergrenzen für die Wohnkosten von Anfang an. Nun findet es ein unrühmliches Ende: Das Bundesverfassungsgericht hat den Mietendeckel gekippt – ein einzelnes Bundesland ist nicht befugt, eigenmächtig Mietobergrenzen festzulegen. Ausbaden müssen das nun wohl Mieter. Auf diejenigen, die ihre Miete gesenkt haben, kommen
Nachzahlungen und eine Rückkehr zur früheren Miete zu. Auch wer im Bestand seit Ende Februar 2020 eine Wohnung bezog, profitierte von den Obergrenzen und zahlte oft weniger Miete. Allerdings vereinbarten viele Vermieter mit ihren neuen Mietern sogenannte Schattenmieten für den Fall, dass das Gesetz gekippt wird. Diese lagen teils deutlich höher als die offizielle Miete und dürften nun zum Tragen kommen.
Seit Februar 2020 waren durch den Berliner Mietendeckel die Mieten für rund 1,5 Millionen vor 2014 fertiggestellte Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Wurde eine Wohnung wieder vermietet, musste sich der Vermieter an Obergrenzen halten, die sich an Ausstattung und Lage bemaßen sowie an die zuletzt verlangte Miete. Mieter konnten mitunter hunderte Euro monatlich sparen. Wohnen sollte erschwinglicher werden.