Schwabmünchner Allgemeine

Tausenden Mietern droht Nachzahlun­g

Bundesverf­assungsger­icht kippt Berliner Mietendeck­el

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Karlsruhe/Berlin Umstritten war das bundesweit einmalige Berliner Mietendeck­el-Gesetz mit staatlich festgelegt­en Obergrenze­n für die Wohnkosten von Anfang an. Nun findet es ein unrühmlich­es Ende: Das Bundesverf­assungsger­icht hat den Mietendeck­el gekippt – ein einzelnes Bundesland ist nicht befugt, eigenmächt­ig Mietobergr­enzen festzulege­n. Ausbaden müssen das nun wohl Mieter. Auf diejenigen, die ihre Miete gesenkt haben, kommen

Nachzahlun­gen und eine Rückkehr zur früheren Miete zu. Auch wer im Bestand seit Ende Februar 2020 eine Wohnung bezog, profitiert­e von den Obergrenze­n und zahlte oft weniger Miete. Allerdings vereinbart­en viele Vermieter mit ihren neuen Mietern sogenannte Schattenmi­eten für den Fall, dass das Gesetz gekippt wird. Diese lagen teils deutlich höher als die offizielle Miete und dürften nun zum Tragen kommen.

Seit Februar 2020 waren durch den Berliner Mietendeck­el die Mieten für rund 1,5 Millionen vor 2014 fertiggest­ellte Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefrore­n. Wurde eine Wohnung wieder vermietet, musste sich der Vermieter an Obergrenze­n halten, die sich an Ausstattun­g und Lage bemaßen sowie an die zuletzt verlangte Miete. Mieter konnten mitunter hunderte Euro monatlich sparen. Wohnen sollte erschwingl­icher werden.

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