Im Hotspot Hof helfen jetzt Soldaten beim Impfen
Die Bundeswehr unterstützt beim Impfen im Corona-Hotspot Hof. Das Personal werde in den bestehenden Zentren und bei den mobilen Impfteams helfen, sagte Landeskommando-Sprecher Carsten Spiering. So sollen die Impfzeiten auf 7 bis 23 Uhr ausgeweitet werden. Die Stadt in Oberfranken ist mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 570 bundesweiter Spitzenreiter.
Die Frage nach der Rolle des Arztes greift zu kurz. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 geht es um ein sehr weitreichendes Verständnis der Autonomie. Unabhängig von Lebenssituationen, unabhängig davon, ob jemand schwer krank oder physisch kerngesund ist, unabhängig von Motiven soll jeder Mensch aufgrund seines Selbstbestimmungsrechts einen Anspruch darauf haben, seinem Leben ein Ende zu setzen – und dafür auch die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen können. Es geht bei diesem Urteil eben nicht allein um Schwerstkranke mit unerträglichem Leiden. Es geht um jede und jeden, der – warum auch immer – sich umbringen will. Es geht um den 23-Jährigen mit Liebeskummer. Um die 57-Jährige, die von ihrem Mann verlassen wurde. Um den 39-Jährigen, der hoch verschuldet ist. Sie alle, so muss man das Urteil des höchsten deutschen Gerichts deuten, haben einen Anspruch darauf, dass es geschäftsmäßig organisierte Anbieter der Beihilfe für ihren Suizid gibt.
Diese weitreichende Dimension des Urteils dürfte den wenigsten bekannt sein.
BreitKeßler: Für mich ist dies ein Irrweg. Denn der Wunsch nach Selbsttötung ist in den allermeisten Fällen gerade kein Ausdruck von Selbstbestimmung, sondern Ausdruck des Verlusts an Selbstbestimmung: Menschen sehen keinen Ausweg mehr, sie sind gefangen im Gefühl, dass es nur noch die Option des Suizids gibt. Ich bin davon überzeugt: Menschen, denen es so geht, brauchen Hilfe zum Leben, brauchen Therapie und Unterstützung. Und nicht die Giftampulle.
Sollte der Gesetzgeber eine Beratungspflicht vorschalten, ehe ein assistierter Suizid erfolgen darf?
BreitKeßler: Ich lehne die geschäftsmäßig organisierte Beihilfe zum Suizid ab. Eine Beratungspflicht, die damit verknüpft würde, wäre aus meiner Sicht ein Feigenblatt. Insgesamt müssen die Beratungsangebote für Menschen, die von Suizidgedanken besetzt sind, ausgebaut werden. Aber eben nicht als Türöffner für die Vermittlung von Selbsttötungsmöglichkeiten, sondern als Hilfe, Lebenschancen wahrzunehmen.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) sagte im Dezember: Er sei zuversichtlich, dass es noch in dieser Wahlperiode eine fraktionsübergreifende gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe geben werde. Halten Sie das noch für realistisch? BreitKeßler: Der Bundestag tut gut daran, ohne Zeitdruck und mit größter Sorgfalt darüber zu beraten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes kann im Blick auf gesetzliche Regelungen gar nicht sorgfältig genug bedacht werden.
Kann es auch mildere Formen der Sterbehilfe geben, zum Beispiel einen frei gewählten Behandlungsverzicht?
BreitKeßler: Die Frage der Suizidbeihilfe für alle, die sich umbringen wollen, ist scharf zu unterscheiden von der Frage der Sterbebegleitung. Mit ihr verbindet sich der Blick auf Situationen von Schwerstkranken, von Menschen am Lebensende. Für sie braucht und gibt es Angebote der passiven Sterbehilfe. Dabei geht es um Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen und um palliative Sterbebegleitung. Sie sorgt dafür, dass der letzte Weg ohne unerträgliche Schmerzen und in ganzheitlicher Sorge für den Sterbenden gestaltet werden kann. Frei gewählten Behandlungsverzicht gibt es längst. Niemand wird gegen seinen aus
drücklichen oder klar erkennbar freien Willen behandelt. Aber das ist etwas ganz anderes als die Überreichung der Giftampulle oder gar die Tötung auf Verlangen, die manche als „Sterbehilfe“legalisieren wollen.
Muss man denn religiös sein, um auch mit einer schweren Erkrankung das Leben positiv zu sehen?
BreitKeßler: Nein. Aber der Glaube kann helfen, die obsessive Macht einer schweren Krankheit zu überwinden und das Herz für Zuversicht auch über den Tod hinaus zu öffnen.
Hat aus Ihrer Sicht die Covid19-Pandemie die Deutschen stärker sensibilisiert für die Endlichkeit des Lebens?
BreitKeßler:
Ich hoffe: Ja.
Inwiefern kann und soll der Bayerische Ethikrat, dessen Vorsitzende Sie sind, hier auf das öffentliche Bewusstsein einwirken?