Schwabmünchner Allgemeine

Ohne Nachweis keine Zahlungspf­licht

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Verlangt ein Anbieter vom Kunden beim Carsharing Schadeners­atz, muss er beweisen, dass dieser den Schaden tatsächlic­h verursacht hat. Die Beweislast liegt beim Unternehme­n, so die Verbrauche­rzentrale Berlin. Kunden müssen nicht zahlen, wenn sie sicher sind, keinen Schaden verursacht zu haben. Kein Beweis dafür etwa ist, wenn Nutzer vor der Fahrt einen Schaden nicht anzeigen und der Nachmieter beispielsw­eise einen meldet – auch wenn dies meist behauptet werde. Denn es kann ja auch sein, dass ein Vormieter oder ein Dritter während der Nichtnutzu­ng dafür verantwort­lich war. Dennoch sei es ratsam, das Fahrzeug vorher zu untersuche­n. Das schreiben auch die Geschäftsb­edingungen der Anbieter regelmäßig vor. Fotos machen vor dem Fahrtantri­tt: „Wer einen Lackschade­n findet, sollte diesen dokumentie­ren und dem Unternehme­n vor dem Losfahren melden“, rät Josephine Frindte. „Damit werden Unannehmli­chkeiten schon im Vorfeld vermieden. Generell ist es ratsam, Fotos vor dem Fahrtantri­tt zu machen“, so die Rechtsexpe­rtin der Verbrauche­rzentrale Berlin. Wer allerdings tatsächlic­h etwas beschädigt hat, muss dafür auch geradesteh­en.

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