Ohne Nachweis keine Zahlungspflicht
Verlangt ein Anbieter vom Kunden beim Carsharing Schadenersatz, muss er beweisen, dass dieser den Schaden tatsächlich verursacht hat. Die Beweislast liegt beim Unternehmen, so die Verbraucherzentrale Berlin. Kunden müssen nicht zahlen, wenn sie sicher sind, keinen Schaden verursacht zu haben. Kein Beweis dafür etwa ist, wenn Nutzer vor der Fahrt einen Schaden nicht anzeigen und der Nachmieter beispielsweise einen meldet – auch wenn dies meist behauptet werde. Denn es kann ja auch sein, dass ein Vormieter oder ein Dritter während der Nichtnutzung dafür verantwortlich war. Dennoch sei es ratsam, das Fahrzeug vorher zu untersuchen. Das schreiben auch die Geschäftsbedingungen der Anbieter regelmäßig vor. Fotos machen vor dem Fahrtantritt: „Wer einen Lackschaden findet, sollte diesen dokumentieren und dem Unternehmen vor dem Losfahren melden“, rät Josephine Frindte. „Damit werden Unannehmlichkeiten schon im Vorfeld vermieden. Generell ist es ratsam, Fotos vor dem Fahrtantritt zu machen“, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. Wer allerdings tatsächlich etwas beschädigt hat, muss dafür auch geradestehen.