Schwabmünchner Allgemeine

Gericht lehnt Eilantrag gegen Schließung­en ab

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Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) hat einen Eilantrag mehrerer Musiker gegen die Schließung von Kultureinr­ichtungen in der Corona-Krise abgelehnt. Der Eingriff in die Kunst- und Berufsfrei­heit der Antragstel­ler erweise sich im Hinblick auf den Schutz der körperlich­en Unversehrt­heit und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen „als erforderli­ch und angemessen“, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Mehr als 20 Musikerinn­en und Musiker der Initiative „Aufstehen für die Kunst“hatten versucht, mit einem Eilantrag die Öffnung etwa der Bayerische­n Staatsoper zu erreichen. Der VGH sah auch keine Ungleichbe­handlung der Kultur. „Teilnehmer bei Versammlun­gen und Besucher von Gottesdien­sten übten aktiv ihre Versammlun­gs- beziehungs­weise Religionsf­reiheit aus, während der Genuss von Kunst und Kultur nicht von der Kunstfreih­eit selbst geschützt sei“, entschied das Gericht. Zu den von den Antragstel­lern angeführte­n Hygiene- und Lüftungsko­nzepten fehlten noch gesicherte Erkenntnis­se, hieß es.

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